Leichlingen
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Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) ist für die kommunale Abfallentsorgung in der Stadt Leichlingen zuständig. Alle Informationen zur kommunalen Entsorgung in der Stadt Leichlingen können Sie den folgenden Seiten und dem gedruckten Abfallkalender entnehmen.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 806 0
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fax.: 02263 805 531
E-Mail: Kommunen@bavmail.de
Postalisch:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband »
Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen
02263 805 0
02263 805 520
mail@bavmail.de
BAV - Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.
BAV Abfallberatung »
0800 805 805 0
abfallberatung@bavmail.de
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: info@revea.de
Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen und Schadstoffmobil
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 755 1502
Fax: 02174 / 8235
E-Mail: info@revea.de
Abfuhr der Verpackungsabfälle
Bergische Wertstoff-Sammel-GmbH (BWS)
- Gelbe Tonne und Säcke sowie Glascontainer
Gebührenfreie Rufnummer: 0 800 4444 229
Frau Andrea Theuer-Gronenborn
Fax: 02263/4109
E-Mail: info@bws-engelskirchen.de
- Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke (Jedem Abfuhrkalender ist ein Gutschein für Gelbe Säcke beigefügt)
- Fragen zu den Glascontainerstandorten
- Die Abfuhr der Gelben Säcke alle vier Wochen
- Zusätzlich Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof, Heide 39, in Burscheid-Hilgen
Abfallbehälter und -säcke
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Beispiel:
Für eine Verwaltung mit 10 Mitarbeitern ist mindestens eine 80 Liter Restmülltonne, für einen Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitern mindestens eine 120 Liter Restmülltonne erforderlich.
Gewerbe | Restmüll 2- oder 4-wöchentliche Leerung |
|||||
60 l | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l | ||
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken | Beschäftigte | 8 | 11 | 16 | 32 | 146 |
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe | Beschäftigte | 5 | 7 | 10 | 20 | 88 |
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel | Beschäftigte | 1,5 | 2 | 3 | 6 | 29 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | Beschäftigte | - | 1 | 1,5 | 2 | 14 |
Schulen / Kindergärten | Schüler / Kinder | 26 | 35 | 53 | 106 | 500 |
Beherbergungsbetriebe | Betten | 10 | 14 | 20 | 40 | 195 |
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen | Betten / Plätze | 3 | 4 | 6 | 12 | 55 |
Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.
Obligatorisch | Bei Bedarf | |
Restmüll | Papierabfall | Bioabfall * |
Leerung wahlweise 2- oder 4-wöchentlich | 4-wöchentliche Leerung | 2-wöchentliche Leerung im Sommer wöchentlich |
Behälter | ||
60 l | 60 l | |
80 l |
80 l |
80 l |
120 l | 120 l | 120 l |
240 l | 240 l | 240 l |
1.100 l nur 2-wöchentlich |
1.100 l |
* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.
Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüllbehälter
2-wöchentliche Abfuhr | 60 l | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l |
wahlweise 4-wöchentliche Abfuhr | 60 l | 80 l | 120 l | 240 l |
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche bei 2-wöchentlicher Abfuhr und von 6,25 Litern pro Person und Woche bei 4-wöchentlicher Abfuhr vorgegeben. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der zwei- oder vierwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen. Restmülltonnen mit 2-wöchentlicher Abfuhr müssen mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein, der vom BAV ausgegeben wird. Als Mindestvolumen muss beispielsweise für 4 Personen mindestens eine 120 l Restmülltonne vorgehalten werden. Hier einige weitere Bespiele:
Mindestgröße der Restmüllbehälter
1-2 Personen | 1 x 60 l |
3 Personen | 1 x 80 l |
4 Personen | 1 x 120 l |
5 Personen | 1 x 120 l |
6 Personen | 2 x 80 l |
7 Personen | 1 x 60 l 1 x 120 l |
8 Personen | 1 x 80 l 1 x 120 l |
9-10 Personen | 1 x 240 l |
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich.
- Information Rathaus Leichlingen, Am Büscherhof 1
Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Altpapierbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l |
Jedes privat, bzw. gemischt genutzte Objekt, muss mindestens mit einem 80 l Behälter für Altpapier ausgestattet sein. Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer die Behältergröße frei wählen.
Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Bioabfallbehälter
2-wöchentliche Abfuhr April - Oktober wöchentliche Abfuhr |
60 l | 80 l | 120 l | 240 l |
Für die Biotonne ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Beispielsweise für 4 Personen muss mindestens eine 120 l Biotonne vorgehalten werden.
Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.
Formulare, Gebühren, Satzungen
Leichlingen Formulare
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern PDF, 101 kB
- Anmeldung Abfallentsorgung für Gewerbe PDF, 185 kB
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft PDF, 39 kB
- Eigentümerwechsel PDF, 71 kB
- Erklärung zur Eigenkompostierung PDF, 34 kB
- Namens- und Adressdaten Änderung PDF, 17 kB
- SEPA Einzugsermächtigung PDF, 596 kB
Leichlingen Gebühren
- Leichlingen Gebühren 2023 PDF, 69 kB
Leichlingen Satzung
- Abfallentsorgungssatzung PDF, 267 kB
- Abfallgebührensatzung PDF, 104 kB
Anmeldung Sperrmüll & Elektroschrott
Sperrmüll, Metallschrott und mittelgroße Elektroaltgeräte - keine Großgeräte - werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Mittelgroße Elektroaltgeräte ab ca. 4 Kg pro Gerät sind z. B.: Monitore, TV, Hifi-Geräte, PC's, Drucker, Staubsauger, Mikrowelle, Dunstabzugshauben.
Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Die Abfuhr erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Anmeldung. Die Abfuhrtermine werden vom Abfuhrunternehmen (Fa. REVEA) spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin schriftlich mitgeteilt: Per E-Mail bei Anmeldung über den Internetservice oder per Postkarte bei Postkartenanmeldung.
Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.
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Kommunale Wertstoffhöfe für Leichlingen
Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos an den beiden kommunalen Wertstoffhöfen, in Leichlingen-Bremsen und in Burscheid-Hilgen angenommen. Private Haushalte aus Leichlingen können darüber hinaus auch Sperrmüll bis 3 m³ sowie Reisig und Blätter bis 1 m³ je Anlieferung kostenlos abgeben. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf dieser Seite, unter der Überschrift Dokumente.
Elektrogroßgeräte
wie z.B. Wasch-, Spülmaschinen, Herde, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte bzw. -kombinationen, Bügelautomaten, Wäscheschleudern u.ä. fährt die REVEA GmbH auf Kartenanforderung gegen Gebühr (25 Euro pro Großgerät) ab. Anforderungskarten liegen dem Abfuhrkalender bei (siehe Innenteil).
Selbstanlieferung der Elektrogroßgeräte
Die Elektrogroßgeräte können aber auch zum Wertstoffhof des BAV selbst angeliefert werden. Bei Selbstanlieferung wird keine Gebühr erhoben.
Haushaltsübliche Elektroaltgeräte
Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.
Herausnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Glüh-, Halogen- und Energiesparlampen)
müssen entfernt und über den Handel, das Schadstoffmobil oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden.
Abfuhr Elektrogroßgeräte
z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).
Elektrokleingeräte
bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.
Einzelne Metallteile,
z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.
Anmeldung Sperrmüll
Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.
Maximale Menge
Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!
Anmeldung Elektroschrott/Altmetall
Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.
Die Gebühr beträgt 25 € für jedes Großgerät. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie zur Zahlung eine Rechnung vom BAV.