Nümbrecht
Anmeldung von Sperrmüll, Elektroschrott und Grünabfällen
Elektroschrott, Sperrmüll und Grünabfälle müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:
Anmeldung Sperrmüll
Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. sowie Gebrauchsgegenstände wie Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!
Anmeldung Elektroschrott | Altmetall
Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.
Anmeldung Grünabfälle | Strauchwerk
An vier Terminen im Jahr wird gebündeltes Strauchwerk, nach vorheriger schriflilcher Anmeldung, abgeholt. Es können maximal 2 m³ mit einer Länge von max. 2m und einer Aststärke von max. 15 cm angemeldet werden.
Ihre Anmeldung stornieren
Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Nach Anmeldung werden die Abfuhrtermine vom Abfuhrunternehmen spätestens eine Wochen vor dem Abfuhrtermin per Postkarte bzw. per E-Mail mitgeteilt.
Haushaltsübliche Elektroaltgeräte
Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.
Abfuhr Elektrogroßgeräte
Z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).
Elektrokleingeräte
Bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.
Einzelne Metallteile
Z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.
Formulare, Gebühren, Satzungen
Nümbrecht Formulare
- Änderung Namens- und Adressdaten Nümbrecht (PDF, 20 kB)
- Behälterwechsel Nümbrecht (PDF, 83 kB)
- Eigentümerwechsel Nümbrecht (PDF, 56 kB)
- Entsorgungsgemeinschaft Nümbrecht (PDF, 29 kB)
- Erklärung zur Eigenkompostierung Nümbrecht (PDF, 31 kB)
- Gewerbeformular Nümbrecht (PDF, 105 kB)
- SEPA Nümbrecht_Formular (PDF, 610 kB)
Nümbrecht Gebühren
Nümbrecht Satzung
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 805 808 1
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax.: 02263 805 531
E-Mail: nuembrecht@bavmail.de
Postalisch:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband Braunswerth 1 - 3 51766 Engelskirchen
Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Strauchwerk und Altmetall sowie Restmüll-, Bio- und Papiertonnen
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 805 805 6
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: info@revea.de
AVEA GmbH & Co. KG
Schadstoffmobil
Telefon: 02266 / 9009-41
Abfuhr für Verpackungsabfälle
Lobbe Umweltservice GmbH & Co. KG
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info.bergneustadt@lobbe.de
- Gelbe Tonne: Auslieferung, Abholung und Reparatur
- Reklamation zur Abfuhr und Leerung der Glascontainer
- Zusätzliche Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof Oberberg-Süd, Im Langenbacher Siefen 10 in Waldbröl
Die Gemeinde Nümbrecht hat zum 01.01.2024 ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen
Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Der BAV übernimmt damit die rechtliche Zuständigkeit der Gemeinde Nümbrecht für die Einsammlung der Abfälle im Gemeindegebiet mit den dazu gehörenden Verwaltungsaufgaben und der Gebührenberechnung. Durch die Bündelung der Entsorgungsaufgaben beim BAV werden Synergien genutzt. Insgesamt machen zehn Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Durchführung der Abfuhren erfolgt weiter durch das beauftragte Abfuhrunternehmen, die Revea GmbH. Das bestehende Entsorgungssystem für Restmüll-, Bio- und Papierabfälle sowie die Abfuhr der sperrigen Abfälle bleiben unverändert. Durch den Wechsel der Zuständigkeit erhalten alle Grundstückseigentümer ab diesem Jahr den Gebührenbescheid vom BAV und nicht mehr von der Gemeinde Nümbrecht. Dementsprechend sind die Gebühren für die Abfallentsorgung auch ausschließlich an den BAV zu zahlen. Bestehende Einzugsermächtigungen an die Gemeinde Nümbrecht haben keine Gültigkeit für die Zahlung der Abfallgebühren an den BAV. Diese müssen dem BAV neu erteilt werden. Hierzu erhalten Sie ein gesondertes Schreiben. Die Gelben Tonnen für Leichtverpackungsabfälle sind nicht Teil der kommunalen Entsorgung. Hierfür ist die Lobbe Umweltservice GmbH & Co. KG Ihr Ansprechpartner. Jutesäcke und Anmeldekarten für die Abholung von Sperrmüll, Elektro-/Kühlgeräten und Strauchwerk sind auch weiterhin im Rathaus erhältlich. Wir möchten die Entsorgung Ihrer Abfälle für Sie so unkompliziert wie möglich gestalten. Hierzu finden Sie im Folgenden einige Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne auch darüber hinaus zur Verfügung.