Morsbach

Die Gemeinde Morsbach hat zum 01.01.2026 alle Verwaltungs- und Beratungsaufgaben für die kommunale Abfallentsorgung an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) abgegeben. Das betrifft An- und Abmeldungen von Rest-, Bio- und Papiertonnen, Änderungen Behältergrößen oder der Anzahl, Reparaturen, Gebührenbescheide, Zahlungsverkehr, wilden Müll und Straßenpapierkörbe.

Das bestehende Entsorgungssystem mit den Abfuhren für Rest-, Bio- und Papierabfälle, Gelbe Säcke sowie den Anmeldungen und Abfuhren von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Grünabfallbündeln bleibt unverändert. Alle Informationen hierzu finden Sie auf dieser Internetseite, in der BAV abfallapp und im Abfuhrkalender für 2026.

Anfang 2026 verschickt der BAV die Gebührenbescheide mit allen Informationen über den geänderten Zahlungsverkehr und mögliche Lastschriftmandate. Der BAV ist ab dann auch der Empfänger der Gebührenzahlungen. Die Gemeinde Morsbach erhebt ab 2026 keine Abfallgebühren mehr.

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Anmeldung Sperrmüll, Elektrogroßgeräte / Altmetall & Grünabfall

Sperrmüll und Elektrogroßgeräte / Altmetall müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:

Anmeldung Sperrmüll

Abgeholt werden Gegenstände, die üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden und nicht in die Restmülltonne passen. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche, Laminat (nur gebündelt) usw. sowie Gebrauchsgegenstände wie Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. 

Die Abfuhr ist auf eine Abholung pro Quartal von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen und Mitnahme von Abfallsäcken jeglicher Art.

Nicht abgeholt werden:

Teile mit mehr als 50 kg. Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune, Auto- und Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben und Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneele, etc.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass es sich bei Elektrogeräten nicht um Sperrmüll handelt. Bitte melden Sie diese separat an und entsorgen Sie fachgerecht als Elektrogerät, um Brände auf Grund einer eventuellen Selbstentzündung zu vermeiden. 

Anmeldung Elektrogroßgeräte / Altmetall

Abgeholt werden: Elektrogroßgeräte und Metallschrott, wie z.B. Wannen, Heizkörper, Rohre, Stangen, Dachrinnen etc. aus privaten Haushalten. Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder die gebührenfreie Sammelstelle am Kommunalen BAV Wertstoffhof Oberberg-Süd in Waldbröl entsorgen. 

Nicht abgeholt werden

Schadstoffe, Säcke, Kartons, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Elektrofahrräder, E-Scooter usw.

Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, mit mehr als 35 kg und einer Länge über 1,50 m sowie eine Abfallmenge von mehr als 3 m³.

Achtung: Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit für Elektrogeräte und Batterien das Rücknahmesystem des Handels und entnehmen Sie Batterien, Akkus und Leuchtmittel vor der Entsorgung. Sperrmüll muss separat angemeldet werden. 

Anmeldung Grünabfälle

Die Abfuhr von max. 2 m³ gebündeltem, sperrigem Grünschnitt erfolgt nach Anmeldung an den beiden im Kalender festgelegten Terminen.

Ihre Anmeldung stornieren

Formulare, Gebühren, Satzungen

Abfallbehälter und -säcke

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüll-, Bio- und Papierbehälter

Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Morsbach im Jahr 2026 ebenfalls bequem online einsehen.


Für Restmüllabfall ist ein Mindestvolumen von 80 Litern vorgesehen. Das Volumen kann bei Bedarf jederzeit auf 120 Liter, 240 Liter oder 1.100 Liter erhöht werden.


Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.

Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung von der Biotonne beantragen.

Papierbehälter können nach Belieben ausgewählt werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.

Gewerbe

Neben privaten Haushalten sind auch gewerblich genutzte Abfallerzeuger verpflichtet, die kommunale Entsorgung über die grauen Restmüllbehälter zu nutzen.

Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.

Ansprechpartner: Entsorgung & Reklamation

Verwaltungsangelegenheiten

Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

  • An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
  • Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 809 5

Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

E-Mail: morsbach@bavmail.de 

Postalisch: 

Bergischer Abfallwirtschaftsverband                                                                                                                                Braunswerth 1 - 3                                                                                                                                                              51766 Engelskirchen

Abfallberatung

Die Abfallberatung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbands ist online, telefonisch und an Informationsständen gerne für Sie da.

Wir informieren zu Abfallvermeidung, Abfallsortierung und Recycling – und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Erfahren Sie hier mehr über unsere zahlreichen Aktionstage und Kampagnen.

Abfuhrtermine und Reklamationen

REVEA GmbH

Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 6
E-Mail: info@revea.de 

Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen 

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 6
E-Mail: info@revea.de 

Schadstoffmobil

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 6

E-Mail: info@revea.de 

Abfuhr der Verpackungsabfälle

Lobbe Umweltservice GmbH & Co. KG

  • Gelbe Säcke

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info.bergneustadt@lobbe.de 

  • Neu! Ausgabe gelber Säcke OHNE Gutschein
    • Je Abholung ist die Ausgabe auf eine Rolle Gelbe Säcke mit 15 Säcken begrenzt
  • Reklamation zur Abfuhr und Leerung der Gelben Säcke und der Glascontainer
  • Zusätzliche Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof Oberberg-Süd in Waldbröl