Wermelskirchen
Anmeldung Sperrmüll & Elektroschrott
Sperrmüll und Elektroschrott müssen getrennt voneinander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.
Stellen Sie die Gegenstände bitte direkt an der Straße oder an Ihrer Sammelstelle bereit.
Anmeldung Sperrmüll
Abgeholt werden: Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden: Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rollläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Anmeldung Elektroschrott
Abgeholt werden: Elektrogroßgeräte aus Haushalten. Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder haushaltsübliche Kleinmengen schadstoffhaltiger Haushaltsabfälle und Elektrokleingeräte bis 50 cm Kantenlänge können kostenfrei am Städtischen Betriebshof, Im Belten 4, in Wermelskirchen abgegeben werden.
Nicht abgeholt werden: Altmetall, Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z. B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, keramische Sanitärteile, Holz-Paneele usw.
Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Abfallmenge von mehr als 3 m³.
Ihre Anmeldung stornieren
Formulare, Gebühren, Satzungen
Wermelskirchen Formulare
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern (PDF, 760 kB)
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft (PDF, 702 kB)
- Eigentümerwechsel (PDF, 743 kB)
- Erklärung zur Eigenkompostierung (PDF, 751 kB)
- Gewerbeformular (PDF, 761 kB)
- Namen und Adressdatenänderung (PDF, 706 kB)
- Sepalastschriftmandat (PDF, 751 kB)
Wermelskirchen Satzung
- Abfallentsorgungssatzung Wermelskirchen (PDF, 336 kB)
- Abfallgebührensatzung Wermelskirchen (PDF, 427 kB)
Wermelskirchen Gebühren
Abfallbehälter und -säcke
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüll-, Bio und Papierbehälter
Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Wermelskirchen im Jahr 2025 ebenfalls bequem online einsehen.
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person vorgesehen. Bei einem Leerungsturnus von zwei Wochen ergibt sich daraus ein Volumen von 40 Litern pro Person. Das bedeutet beispielsweise, dass zwei Personen mindestens eine 80-Liter-Restmülltonne bereitgestellt werden muss.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung der Biotonne beantragen.
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Die Berechnungsgrundlagen zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie in der Satzung der Stadt Wermelskirchen.
Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 809 1
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: wermelskirchen@bavmail.de
Postalisch:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband
Braunswerth 1 - 3
51766 Engelskirchen
Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte.
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll und Elektroschrott
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 805 805 6
E-Mail: info@revea.de
Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 755 150 2
E-Mail: info@revea.de
Abfuhr Verpackungsabfälle
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de
- Abfuhren Gelbe Säcke und 1.100 Liter Großbehälter
- Gutscheine für Gelbe Säcke
- Reklamation zur Abfuhr und Leerung der Glascontainer