Overath
Anmeldung Sperrmüll & Elektrogroßgeräte / Altmetall
Bitte melden Sie Elektrogroßgeräte und Sperrmüll bis zum Ende des Jahres 2025 über das Portal der Stadt Overath an. Achten Sie darauf, dass beide Entsorgungen getrennt voneinander angemeldet werden müssen.
Stellen Sie die Gegenstände bitte direkt an der Straße oder an Ihrer Sammelstelle bereit.
Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott (maximal 3m³ je Abfuhr), werden nach Anmeldung über das Bürgerportal Overath gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die Anmeldung erfolgt online oder über die Bürger App Overath. Nach Anmeldung werden die Abfuhrtermine vom Abfuhrunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Abfuhrtermin per E-Mail mitgeteilt.
Anmeldung Sperrmüll & Elektrogroßgeräte / Altmetall ab 2026
Ab 2026 melden Sie Sperrmüll und Elektrogroßgeräte / Altmetall bitte über unser Portal an. Beide Entsorgungen müssen jeweils separat voneinander angemeldet werden.
Stellen Sie die Gegenstände bitte direkt an der Straße oder an Ihrer Sammelstelle bereit.
Sperrmüll
Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw., zudem können 2 Fensterrahmen (ohne Glas) oder 2 Türen (ohne Glas) oder 2 Türrahmen oder 2 Rollläden aus Holz oder Kunststoff bis 2m Länge bereitgestellt werden. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräten / Altmetall möglich!
Elektrogroßgeräte / Altmetall
Abgeholt werden: Elektrogroßgeräte und Metallschrott aus Haushalten. Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder die gebührenfreie Sammelstelle am BAV Wertstoffhof Rhein-Berg in Bergisch Gladbach entsorgen. Zusätzlich werden auch Metallteile wie z. B.: Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw. auf Anmeldung abgeholt.
Nicht abgeholt werden:
Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, keramische Sanitärteile, Holz-Paneele usw.
Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Abfallmenge von mehr als 3m³.
Achtung: Über Elektrogroßgeräte / Altmetall keine Anmeldung von Sperrmüll möglich!
Anmeldung stornieren
Formulare, Gebühren, Satzungen
Overath Formulare
- Änderung Namens- und Adressdaten (PDF, 704 kB)
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern (PDF, 767 kB)
- Eigentümerwechsel (PDF, 715 kB)
- Entsorgungsgemeinschaft (PDF, 719 kB)
- Erklärung zur Eigenkompostierung (PDF, 748 kB)
- Gewerbeformular (PDF, 706 kB)
- Sepalastschriftmandat (PDF, 748 kB)
Overath Gebühren
Overath Satzung
Abfallbehälter und -säcke
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüll-, Bio- und Papierbehälter
Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Overath im Jahr 2025 ebenfalls bequem online einsehen.
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorgesehen. Bei einem Leerungsturnus von zwei Wochen ergibt sich daraus ein Volumen von 30 Litern pro Person. Das bedeutet beispielsweise, dass für einen Haushalt mit vier Personen mindestens eine 120-Liter-Restmülltonne bereitgestellt werden muss.
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen eine Gebühr im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Overath erhältlich.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung der Biotonne beantragen.
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei. Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen orientiert sich am bereitgestellten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Die Berechnungsgrundlagen zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie in der Satzung der Stadt Overath.
Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 805 807 1
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: overath@bavmail.de
Postalisch:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband Braunswerth 1 - 3 51766 Engelskirchen
Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte.
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall sowie Rest-, Bio- und Papiertonnen
Servicetelefon: 02206 90205555
E-Mail: info@revea.de
Abfuhr der Verpackungsabfälle
REVEA GmbH
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de
- Auslieferungen, Abholungen, Reparatur und Reklamation Gelber Tonnen
- Reklamation zur Abfuhr und Leerung der Glascontainer