Reichshof
Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) ist für die kommunale Abfallentsorgung in der Gemeinde Reichshof zuständig. Alle Informationen zur kommunalen Entsorgung in der Gemeinde Reichshof können Sie den folgenden Seiten und dem gedruckten Abfallkalender entnehmen.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 9
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax.: 02263/805 531
E-Mail: Kommunen@bavmail.de
Postalisch:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband »
Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen
02263 805 0
02263 805 520
mail@bavmail.de
BAV - Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.
BAV Abfallberatung »
0800 805 805 0
abfallberatung@bavmail.de
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: peter.wilken@revea.de
Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen und Schadstoffmobil
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 6
Fax: 02266 / 9009 - 51
E-Mail: info@revea.de
Abfuhr der Verpackungsabfälle
Bergische Wertstoff-Sammel-GmbH (BWS)
- Gelbe Tonne und Säcke sowie Glascontainer
Gebührenfreie Rufnummer: 0 800 4444 229
Frau Andrea Theuer-Gronenborn
Fax: 02263/4109
E-Mail: info@bws-engelskirchen.de
- Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke (Jedem Abfuhrkalender ist ein Gutschein für Gelbe Säcke beigefügt)
- Fragen zu den Glascontainerstandorten
- Die Abfuhr der Gelben Säcke alle vier Wochen
- Zusätzlich Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof,An der Schlossfabrik 32 in Hückeswagen
Abfallbehälter und -säcke
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 4 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallbehälter erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit bis zu 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit 240 l Volumen erforderlich.
Gewerbe | Restmüll 4-wöchentliche Leerung |
|||||
80 l | 120 l | 240 l | 360 l | 1.100 l | ||
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken | Beschäftigte | 12 | 18 | 36 | 54 | 165 |
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe | Beschäftigte | 8 | 12 | 24 | 36 | 110 |
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel | Beschäftigte | 2 | 3 | 6 | 9 | 28 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | Beschäftigte | 1 | 2 | 3 | 6 | 14 |
Schulen / Kindergärten | Schüler / Kinder | 40 | 60 | 120 | 180 | 550 |
Beherbergungsbetriebe | Betten | 16 | 24 | 48 | 72 | 220 |
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen | Betten / Plätze | 4 | 6 | 12 | 18 | 55 |
Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem Doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.
Obligatorisch | Bei Bedarf | |
Restmüll | Papierabfall | Bioabfall * |
4-wöchentliche Leerung | 4-wöchentliche Leerung | 2-wöchentliche Leerung |
Behälter | ||
80 l | 80 l | |
120 l | 120 l | |
240 l | 240 l | 240 l |
360 l | ||
1.100 l | 1.100 l | |
1.100 l (2-wöchentliche Leerung) |
* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.
Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen der nachfolgend aufgeführten Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüllbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l | 360 l | 1.100 l |
wöchentliche Abfuhr | 1.100 l |
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 4 Wochen sind das 20 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80l Restmülltonne vorgehalten werden muss. Hier einige weitere Bespiele:
Mindestgröße der Restmüllbehälter
bis 4 Personen |
1 x 80 l |
bis 6 Personen | 1 x 120 l |
bis 8 Personen | 2 x 80 l |
bis 10 Personen | 1 x 80 l 1 x 120 l |
bis 12 Personen | 1 x 240 l |
Altpapierbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 240 l | 1.100 l |
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.
Das Regelvolumen beträgt bei Grundstücken, die von privaten Haushalten zu Wohnzwecken und Grundstücken, die gewerblich / industriell und gleichzeitig von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken (sog. gemischt genutzte Grundstücke) 60 Liter pro Person.
Bei Grundstücken, die nur gewerblich / industriell genutzt werden, entspricht das Regelvolumen dem doppelten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück dem doppelten des für die grauen Abfallbehälter bereitgestellten Regelabfallvolumens. Diese Regelung findet auch Anwendung für Grundstücke, die gewerblich / industriell und gleichzeitig zu Wohnzwecken genutzt werden.
Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen in Höhe von 20 Liter je vierwöchentlichem Abfuhrturnus pro Person oder Einwohnergleichwert genutzt werden. Die Nutzung der Papierabfallbehälter des Regelvolumens und des erweiterten Regelvolumens ist für den jeweils kompletten Behälter gebührenfrei.
Die jährlichen Gebühren für Papiertonnen über dem Regelvolumen entnehmen Sie der Gebührenübersicht.
Bioabfallbehälter
2-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l |
Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.
Formulare, Gebühren, Satzungen
Reichshof Formulare
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern PDF, 93 kB
- Anmeldung Abfallentsorgung für Gewerbe PDF, 186 kB
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft PDF, 26 kB
- Eigentümerwechsel PDF, 71 kB
- Erklärung zur Eigenkompostierung PDF, 33 kB
- Namens- und Adressdaten Änderung PDF, 17 kB
- SEPA Einzugsermächtigung PDF, 597 kB
Reichshof Gebühren
- Reichshof Gebühren 2023 PDF, 56 kB
Reichshof Satzung
- Abfallentsorgungssatzung PDF, 195 kB
- Abfallgebührensatzung PDF, 89 kB
Anmeldung Sperrmüll, Elektroschrott & Grünabfall
Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Die Abfuhr erfolgt für Sperrmüll innerhalb von drei Wochen und für Elektrogroßgeräte sowie Metall innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung. Die Abfuhrtermine werden vom Abfuhrunternehmen (Fa. REVEA) spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin schriftlich mitgeteilt: Per E-Mail bei Anmeldung über den Internetservice oder per Postkarte bei Postkartenanmeldung.
Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.
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Kommunale Wertstoffhöfe für Reichshof
Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos am kommunalen Wertstoffhof Oberberg-Süd in Waldbröl und am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar angenommen. Private Haushalte aus Reichshof können darüber hinaus auch Sperrmüll und Gartenabfälle bis jeweils 3 m³ je Anlieferung gegen ein pauschales Entgelt von 5 € abgeben. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf dieser Seite, unter der Überschrift Dokumente.
Haushaltsübliche Elektroaltgeräte
Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.
Herausnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Glüh-, Halogen- und Energiesparlampen)
müssen entfernt und über den Handel, das Schadstoffmobil oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden.
Abfuhr Elektrogroßgeräte
z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).
Elektrokleingeräte
bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.
Einzelne Metallteile,
z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.
Strauchwerk
Bitte verwenden Sie zum Bündeln des Strauchwerks keinen Draht, sondern eine stabile, verrottbare Schnur. Die Bündel dürfen eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten bei einem maximalen Astdurchmesser 5 cm und müssen von einer Person zu heben sein. Die Menge je Abfuhr ist auf 3 m³ begrenzt. Eine schriftliche Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Abfuhr beim BAV vorliegen, entweder online unter www.bavweb.de oder mittels ausreichend frankierter Postkarte. Die Termine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender.
Bitte beachten Sie, dass die Abfälle nicht früher als einen Tag vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden dürfen.
Anmeldung Sperrmüll
Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.
Maximale Menge
Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!
Anmeldung Elektroschrott/Altmetall
Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.
Was wird abgeholt?
Abgeholt werden Elektrogroßgeräte wie z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowellengeräte, Herde, Hifi-Geräte, Lautsprecher, Computer, Monitore, Fernseher, Staubsauger usw. sowie Metallschrott aus Haushalten, wie z. B.: Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw.
Anmeldung Grünabfall
Abgefahren wird nur gebündeltes Strauchwerk. Bitte verwenden Sie zum Bündeln ausschließlich verrottbare Schnur. Die Bündel dürfen eine Länge von 2 Metern und einzelne Äste einen Durchmesser von 5 cm nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass ein Bündel von einer Person angehoben werden muss. Die Abfuhrmenge ist je Termin auf 3m³ begrenzt.