Wertstoffhöfe für private Kleinanlieferer

An den kommunalen Wertstoffhöfen und Annahmestellen werden haushaltsübliche Kleinmengen von privaten Haushalten und vergleichbare Kleinmengen aus dem Gewerbe angenommen. Die Annahme ist ausschließlich als Selbstanlieferung und Handabladung (z.B. PKW, Kombi, Bus, Kleinanhänger) zugelassen.


Wertstoffhöfe im Oberbergischen Kreis

Wertstoffhöfe im Rheinisch-Bergischen Kreis