Engelskirchen
Aktuelle Informationen:
Gelbe Tonnen hier
Grünabfall richtig verwerten hier
Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) ist für die kommunale Abfallentsorgung in der Gemeinde Engelskirchen zuständig. Alle Informationen zur kommunalen Entsorgung in der Gemeinde Engelskirchen können Sie den folgenden Seiten und dem gedruckten Abfallkalender entnehmen.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 3
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax.: 02263 805 533
E-Mail: Kommunen@bavmail.de
Postalisch:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband »
Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen
02263 805 0
02263 805 520
mail@bavmail.de
BAV - Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.
BAV Abfallberatung »
0800 805 805 0
abfallberatung@bavmail.de
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: peter.wilken@revea.de
Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen und Schadstoffmobil
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 6
Fax: 02266 / 9009 - 51
E-Mail: info@revea.de
Abfuhr der Verpackungsabfälle
Bergische Wertstoff-Sammel-GmbH (BWS)
- Gelbe Tonne und Säcke sowie Glascontainer
Gebührenfreie Rufnummer: 0 800 4444 229
Frau Andrea Theuer-Gronenborn
Fax: 02263/4109
E-Mail: info@bws-engelskirchen.de
- Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke (Jedem Abfuhrkalender ist ein Gutschein für Gelbe Säcke beigefügt)
- Fragen zu den Glascontainerstandorten
- Die Abfuhr der Gelben Säcke alle vier Wochen
- Zusätzlich Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof, An der Schlossfabrik in Hückeswagen.
Abfallbehälter und -säcke
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit 9-12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 120 l Restabfallbehälter erforderlich.
Gewerbe | Restmüll 4-wöchentliche Leerung |
||||
80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l | ||
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken | Beschäftigte | 12 | 18 | 36 | 165 |
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe | Beschäftigte | 8 | 12 | 24 | 110 |
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel | Beschäftigte | 2 | 3 | 6 | 28 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | Beschäftigte | 1 | 2 | 3 | 14 |
Schulen / Kindergärten | Schüler / Kinder | 40 | 60 | 120 | 550 |
Beherbergungsbetriebe | Betten | 16 | 24 | 48 | 220 |
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen | Betten / Plätze | 4 | 6 | 12 | 55 |
Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.
Obligatorisch | Bei Bedarf | |
Restmüll | Papierabfall | Bioabfall * |
4-wöchentliche Leerung | 4-wöchentliche Leerung | 4-wöchentliche Leerung |
Behältergrößen | ||
80 l | 80 l | |
120 l | 120 l | |
240 l |
240 l | 240 l |
1.100 l | 1.100 l | |
1.100 l (2-wöchentliche Leerung) |
||
1.100 l (wöchentliche Leerung) |
* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Die Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig.
Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüllbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l 2.500 l 5.000 l |
2-wöchentliche Abfuhr | 1.100 l 2.500 l 5.000 l |
|||
wöchentliche Abfuhr | 1.100 l 2.500 l 5.000 l |
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 4 Wochen sind das 20 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80l Restmülltonne vorgehalten werden muss. Hier einige weitere Bespiele:
Mindestgröße der Restmüllbehälter
bis 4 Personen | 1 x 80 l |
bis 6 Personen | 1 x 120 l |
bis 8 Personen | 2 x 80 l |
bis 10 Personen | 1 x 80 l 1 x 120 l |
bis 12 Personen | 1 x 240 l |
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr im Bürgerbüro des BAV, Braunswerth 1-3 in Engelskirchen erhältlich. Öffnungszeiten montags bis freitags, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. erhältlich. Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.
Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Bioabfallbehälter
2-wöchentliche Abfuhr Juni bis Oktober wöchentliche Abfuhr |
80 l | 120 l | 240 l |
Zu jeder Leerung der eigenen Biotonne können maximal 2 Bündel Strauchwerk (Abmessungen max.: 50 cm x 50 cm x 1,00 m mit verrottbarer Schnur gebündelt, Aststärke nicht mehr als 5 cm) sowie zugelassene Grünabfallsäcke für trockene Gartenabfälle als Zusatz zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Zugelassene Grünabfallsäcke sind gegen Gebühr in den Bürgerbüros des BAV und der Gemeinde Engelskirchen erhältlich.
- BAV: Braunswerth 1-3, Öffnungszeiten Mo. – Fr. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Gemeinde Engelskirchen: Engelsplatz 4, Öffnungszeiten Mo. – Do. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Fr.: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr, Sa.: 10.00 Uhr – 12.30 Uhr
Altpapierbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 240 l | 1.100 l |
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.
Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen entspricht höchstens dem bereitgestellten Volumen der Behälter für Restabfälle je Grundstück. Bei der Nutzung eines einzelnen 80 l oder 120 l Restabfallbehälters wird als Regelvolumen ein grüner Papierbehälter mit 240 l Volumen festgesetzt. Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen bis maximal zum Doppelten des Regelvolumens gebührenfrei genutzt werden.
Windelentsorgung
Zur Entsorgung des größeren Restabfallvolumens beim Anfall von Einwegwindeln für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, das vorhandene Restabfallbehältervolumen um 40 Liter zu erhöhen, hierfür jedoch nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Für den Antrag auf Zuteilung des vergünstigten Behältervolumens verwenden Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Seite.
Beispiel:
Wenn z. B. schon eine 80 Liter Restabfalltonne vorhanden ist, kann auf Antrag auf eine 120 Liter Restabfalltonne umgestellt werden. Auf dem Gebührenbescheid erscheint die normale Gebühr für die 120-Liter-Restabfalltonne, vermindert um eine Gutschrift von 42,00 €.
Bei Bedarf kann auch mehr zusätzliches Restabfallbehältervolumen genutzt werden. Das vergünstigte Volumen bleibt je Kleinkind bzw. je inkontinenter Person auf 40 Liter beschränkt.
Information für Mieter
Wenn Sie selbst nicht Eigentümer sind, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung. Der Eigentümer muss Ihren Antrag auf das zusätzliche Behältervolumen unterschreiben.
Ende des vergünstigten Behältervolumens für Windeln
Mit Vollendung des 3. Lebensjahres fällt die Gutschrift für das vergünstigte 40-Liter-Behältervolumen für Windeln weg. Die Tonne kann dann dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.
Liegt für pflegebedürftige Personen der Bedarf für das zusätzliche Behältervolumen zur Aufnahme der Windeln inkontinenter Personen nicht mehr vor, so hat der Grundstückseigentümer den BAV hierüber unverzüglich zu informieren. Die Tonne kann dann dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.
Anträge für zusätzliches Volumen für Windeln finden Sie im Formularbereich.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.
Formulare, Gebühren, Satzungen
Engelskirchen Formulare
- Anmeldung Abfallentsorgung für Gewerbe PDF, 186 kB
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern PDF, 92 kB
- Antrag auf 40 Liter zusätzliches Restabfallbehältervolumen für Windeln von Kleinkindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr PDF, 77 kB
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft PDF, 26 kB
- Antrag für 40 l Restmüllvolumen - Pflegebedürftigkeit PDF, 78 kB
- Eigentümerwechsel PDF, 71 kB
- Erklärung zur Eigenkompostierung PDF, 88 kB
- Namens- und Adressdaten Änderung PDF, 17 kB
- SEPA Einzugsermächtigung PDF, 587 kB
Engelskirchen Gebühren
- Engelskirchen Gebühren 2023 PDF, 59 kB
Engelskirchen Satzung
- Abfallentsorgungssatzung PDF, 316 kB
- Abfallgebührensatzung PDF, 87 kB
Anmeldung Sperrmüll & Elektroschrott
Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott (maximal 3 m³ je Abfuhr), werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt über die Homepage des BAV (www.bavweb.de) oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Nach Anmeldung werden die Abfuhrtermine vom Abfuhrunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Abfuhrtermin per Postkarte bzw. per E-Mail mitgeteilt.
Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.
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Kommunaler Wertstoffhof für Engelskirchen
Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar und angenommen. Private Haushalte aus Engelskirchen können darüber hinaus auch Sperrmüll, Gartenabfälle und schadstoffhaltige Abfälle gegen Vorlage von Gutscheinen bis zu einer bestimmten Menge kostenlos abgeben. Die Gutscheine werden jeweils mit dem aktuellen Abfallkalender an alle Haushalte verschickt. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf dieser Seite, unter der Überschrift Dokumente.
Gebührenpflichtige Sonderleistung auf Anmeldung
Elektroaltgeräte in haushaltsüblicher Menge sowie Haushaltssperrmüll und Kleinmengen Metallschrott (bis max. 3 m³ und 50 kg je Gegenstand) können jede Woche abgefahren werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0800 805 805-3. Gegen Gebühr können Sie Ihren Sperrmüll auch zum Wunschtermin abholen lassen.
- Gebühr je Abfuhr bis 3 m³: 88,- €
- Gebühr für Mehrmengen über 3 m³: 50,- € je m³
Bitte beachten Sie, dass die Abfälle nicht früher als einen Tag vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden dürfen.
Haushaltsübliche Elektroaltgeräte
Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.
Herausnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Glüh-, Halogen- und Energiesparlampen)
müssen entfernt und über den Handel, das Schadstoffmobil oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden.
Abfuhr Elektrogroßgeräte
z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).
Elektrokleingeräte
bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.
Einzelne Metallteile,
z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.
Anmeldung Sperrmüll
Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.
Maximale Menge
Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!
Anmeldung Elektroschrott/Altmetall
Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare. Hier finden Sie das Anmeldeformular für Sperrmüll.
Abgeholt werden:
Elektrogroßgeräte und Metallschrott aus Haushalten.
Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder die gebührenfreie Sammelstelle am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar-Remshagen entsorgen. Zusätzlich werden auch Metallteile wie z. B.: Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw. auf Anmeldung abgeholt.
Nicht abgeholt werden:
Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, keramische Sanitärteile, Holz-Paneelen usw.
Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Abfallmenge von mehr als 3m³.