Windelentsorgung
Zur Entsorgung des größeren Restabfallvolumens beim Anfall von Einwegwindeln für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, das vorhandene Restabfallbehältervolumen kostenfrei zu erhöhen.
Die Windeltonne kann mit Vollendung des 3. Lebensjahres dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden. Hier finden Sie unser Windeltonneformular.
Liegt für pflegebedürftige Personen der Bedarf für das kostenfreie Behältervolumen nicht mehr vor, so hat der Grundstückseigentümer den BAV hierüber unverzüglich zu informieren. Die Tonne kann dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst und unentgeltlich ausgetauscht werden. Zum Antrag einer Pflegetonne gelangen Sie hier.