Windelentsorgung

Zur Entsorgung des größeren Restabfallvolumens beim Anfall von Einwegwindeln für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, das vorhandene Restabfallbehältervolumen um 40 Liter zu erhöhen, hierfür jedoch nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Für den Antrag auf Zuteilung des vergünstigten Behältervolumens verwenden Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Seite. Auf dem Gebührenbescheid erscheint die normale Gebühr für die Restabfalltonne, vermindert um eine Gutschrift von 31,10 €.

Ende des vergünstigten Behältervolumens für Windeln

Die Windeltonne kann mit Vollendung des 3. Lebensjahres dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden. Hier finden Sie unser Windeltonneformular.

Liegt für pflegebedürftige Personen der Bedarf für das zusätzliche Behältervolumen nicht mehr vor, so hat der Grundstückseigentümer den BAV hierüber unverzüglich zu informieren. Die Tonne kann dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden. Zum Antrag auf eine Pflegetonne gelangen Sie hier.