Restmüll-, Bio- und Papierbehälter
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Lindlar im Jahr 2026 ebenfalls bequem online einsehen.
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 7,5 Litern pro Person und Woche vorgesehen. Bei einem Leerungsturnus von vier Wochen ergibt sich daraus ein Volumen von 30 Litern pro Person. Das bedeutet beispielsweise, dass für eine Familie mit vier Personen mindestens eine 120-Liter-Restmülltonne bereitgestellt werden muss.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung von der Biotonne beantragen.
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei. Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen orientiert sich am bereitgestellten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück.