Abfallbehälter und -säcke
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüll-, Bio- und Papierbehälter
Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Morsbach im Jahr 2026 ebenfalls bequem online einsehen.
Für Restmüllabfall ist ein Mindestvolumen von 80 Litern vorgesehen. Das Volumen kann bei Bedarf jederzeit auf 120 Liter, 240 Liter oder 1.100 Liter erhöht werden.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung von der Biotonne beantragen.
Papierbehälter können nach Belieben ausgewählt werden.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.
Gewerbe
Neben privaten Haushalten sind auch gewerblich genutzte Abfallerzeuger verpflichtet, die kommunale Entsorgung über die grauen Restmüllbehälter zu nutzen.
Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.