Abfallbehälter und -säcke
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüll-, Bio- und Papierbehälter
Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Leichlingen im Jahr 2026 ebenfalls bequem online einsehen.
Für die Restmüllbehälter gilt ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche bei einer Abfuhr alle zwei Wochen. Bei einer Abfuhr alle vier Wochen beträgt das Mindestvolumen 6,25 Liter pro Person und Woche. Sie haben die Wahl zwischen einer zwei- oder vierwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen.
Wenn Sie sich für eine Abfuhr alle zwei Wochen entscheiden, muss die Restmülltonne mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein, der vom BAV ausgegeben wird. Als Beispiel: Für eine Familie mit vier Personen sollte mindestens eine 120-Liter-Restmülltonne vorhanden sein.
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich.
- Information Rathaus Leichlingen, Am Büscherhof 1
Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung der Biotonne beantragen.
Jedes privat oder gemischt genutzte Objekt muss mindestens mit einer 80-Liter-Papiertonne ausgestattet sein. Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer die Größe der Papiertonne frei wählen.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Die Berechnungsgrundlagen zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie in der Satzung der Stadt Leichlingen.
Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.