Abfallbehälter und -säcke
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüll-, Bio- und Papierbehälter
Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Hückeswagen im Jahr 2026 ebenfalls bequem online einsehen.
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgesehen. Bei einem Leerungsturnus von vier Wochen ergibt sich daraus ein Volumen von 20 Litern pro Person. Das bedeutet beispielsweise, dass für eine Familie mit vier Personen mindestens eine 80-Liter-Restmülltonne bereitgestellt werden muss.
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr im Leder- und Schreibwarenladen Heinhaus, Bahnhofstraße 4 erhältlich. Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung von der Biotonne beantragen.
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei. Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen orientiert sich am bereitgestellten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück. Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen bis maximal zum Doppelten des Regelvolumens gebührenfrei genutzt werden.
Windelentsorgung
Zur Entsorgung des größeren Restabfallvolumens beim Anfall von Einwegwindeln für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, das vorhandene Restabfallbehältervolumen um 40 Liter zu erhöhen, hierfür jedoch nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Für den Antrag auf Zuteilung des vergünstigten Behältervolumens verwenden Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Seite. Auf dem Gebührenbescheid erscheint die normale Gebühr für die Restabfalltonne, vermindert um eine Gutschrift von 31,10 €.
Ende des vergünstigten Behältervolumens für Windeln
Die Windeltonne kann mit Vollendung des 3. Lebensjahres dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden. Hier finden Sie unser Windeltonneformular.
Liegt für pflegebedürftige Personen der Bedarf für das zusätzliche Behältervolumen nicht mehr vor, so hat der Grundstückseigentümer den BAV hierüber unverzüglich zu informieren. Die Tonne kann dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden. Zum Antrag auf eine Pflegetonne gelangen Sie hier.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Die Berechnungsgrundlagen zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie in der Satzung der Stadt Hückeswagen.
Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.