:metabolon – Von der Deponie zum Innovationsstandort
Rechtliche Grundlagen 64 | Rechtliche Grundlagen Der Plan des Bergischen Abfall- wirtschaftsverbandes in Engels kirchen (BAV), auf in seinem Ei- gentum stehenden Grundstücken eine Zentraldeponie zum Ablagern von Siedlungsabfällen zu errich- ten und zu betreiben, wurde durch den Planfeststellungsbeschluss vom 23.05.1980 auf der Grundlage des Abfallbeseitigungsgesetzes von 1972 zugelassen. Die auf dieser Grundlage errichtete Zen traldeponie hat danach eine Reihe von Änderungen erfahren. Maß- gebliche Anforderungen an den Deponiebetrieb wurden mit der TA Siedlungsabfall von 1993 (TASi) erlassen. Danach galten Zuord- nungskriterien für die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponi- en, die nach einer Übergangszeit bis zum 01.06.2005 einzuhalten waren. Die Ablagerung nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle endete danach bei der Zentral- deponie Leppe im Ergebnis von Verhandlungen mit der zuständi- gen Behörde am 31.12.2004. In welcher Form die Vorbehand- lung der im Verbandsgebiet des BAV anfallenden Siedlungsabfälle erfolgen sollte, wurde auf der Grundlage der Kooperation mit dem Zweckverband Abfallwirt- schaft Leverkusen (AWL) zuguns- ten der thermischen Behandlung entschieden und damit gegen die Errichtung und den Betrieb einer eigenen mechanisch-biologischen Behandlungsanlage (MBA). Dementsprechend wurde die Ablagerung von zukünftig zu- gelassenen Abfallarten ab dem 01.01.2005 in einem gesonderten Deponieabschnitt (DA) 6.1 fortge- setzt. Die Ablagerung von Abfällen in diesem Bereich wurde inzwi- schen bis zum 31.12.2020 verlän- gert. Im Übrigen galt es, für die bis zum 31.12.2004 betriebenen Deponieflächen nach deren Ober- flächenabdeckung eine Konzepti- on für die Nutzung dieser Flächen während einer Übergangszeit zu entwickeln, die solange andauern sollte, bis Setzungen wegen der Veränderungen des Deponats im Deponiekörper weitgehend abge- klungen sein werden. Hier nahm das Projekt :metabolon innerhalb der Projektfamilie der :gärten der technik anlässlich der Regiona- le 2010 in Nordrhein-Westfalen seinen Ausgangspunkt. Rechtliche Grundlagen für die Änderung der Deponie mit Folgenutzungen Im Mittelpunkt dieser Änderung des Deponiebetriebs standen Folgenutzungen im Bereich der Zentraldeponie Leppe (ZDL), die einerseits auch während des Ablagerungsbetriebs als dessen Nebenfolgen fortbestehen, die andererseits nach Einstellung des Ablagerungsbetriebs (Still- legungsphase/Nachsorgephase) im Bereich der Deponieflächen aufgenommen werden sollten. Darunter sollten auch Nutzungen Bauarbeiten
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0