Elektro-Altgeräte

Weniger Umweltgifte in Elektrogeräten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dürfen ab dem 1. Juli 2006 in neu gefertigten Produkten kein Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden. Die Verbannung der Umweltgifte aus Elektrogeräten soll Mensch und Umwelt künftig noch stärker vor Schadstoffbelastungen schützen und die Recyclingfähigkeit der Produkte verbessern. Ausnahmen sieht die europäische Regelung nur für Stoffe vor, für die noch keine sinnvollen Alternativen entwickelt wurden. Die Zulassung solcher Ausnahmen wird von der EU-Kommission jeweils im Einzelfall entschieden, der aktuelle technisch-wissenschaftliche Fortschritt wird dabei berücksichtigt.

Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen Hersteller bereits bei der Konzeption eines Produktes an die Entsorgungskosten denken. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher können bereits seit März dieses Jahres ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Hersteller und Importeure müssen die Altgeräte dort abholen und entsorgen - mit dem Ergebnis, dass die Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen erheblich reduziert wird. Die jährliche Gesamtmenge an entsorgungspflichtigem Elektroschrott wird auf 1,8 Millionen Tonnen geschätzt.

Umsetzung des neuen Elektrogesetzes

Ab dem 24. März 2006 wird das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die kommunale Entsorgung wirksam. Alle derzeitigen Entsorgungsleistungen der Städte und Gemeinden, wie die Abfuhr der Elektrogroßgeräte sowie die bekannten Annahmestellen bleiben erhalten – auch gibt es keine neue Abfalltonne vor der Haustür!

Neu ist, dass die Elektrobranche die von den Kommunen eingesammelten Geräte übernehmen und auf eigene Kosten verwerten oder entsorgen muss. Die kommunale Abfallentsorgung wird also von Kosten entlastet. Für die Übergabe der eingesammelten Geräte an die Elektrobranche wurden neue Sammelstellen eingerichtet. Dort können, zusätzlich zu den bereits bestehenden kommunalen Sammelsystemen, Elektrogeräte aus dem Haushaltsgebrauch gebührenfrei abgegeben werden.

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Darauf verweist die Kennzeichnung aller neuen Elektrogeräte mit der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“.

Verwertung von Altgeräten

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!

Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

Welche Elektrogeräte werden vom ElektroGesetz erfasst?

Haushaltsgroßgeräte Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Herde, etc.
Haushaltskleingeräte Armbanduhren und Wecker, Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Haartrockner, Friteusen, Kaffeemaschinen, Rasierapparate, elektr. Zahnbürsten etc.
Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie Computer, Laptops, Notebocks, Kopiergeräte, Taschenrechner, Telefone, Handys etc.
Unterhaltungselektronik Radios, Fernsehgeräte, Video, Hi-Fi-Anlagen, elektr. Musikinstrumente, etc.
Beleuchtungskörper Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen (sog. Energiesparlampen), Entladungslampen, etc.
Elektrische und elektronische Werkzeuge Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Schweißwerkzeuge, elektr. Rasenmäher etc.
Spiel- sowie Sport- und Freizeitgeräte Elektr. Eisenbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fahrrad- und Laufcomputer, etc.


Elektroaltgeräte, die typischerweise nur gewerblich genutzt werden wie z.B. Großkopierer, stationäre Werkzeuge, usw. fallen nicht unter die Rücknahmepflicht der Hersteller über das kommunale Sammelsystem. Solche Geräte nimmt die AVEA separat nach vorheriger Absprache an ihren Betriebsstätten an.

Folgende im Haushalt verwendeten Geräte schließt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz ebenfalls von der Rücknahme aus:

Wärmespeicherheizgeräte wie z.B. Nachtspeicher (Asbestgefahr), fest eingebaute Lüftungs-, Klimaanlagen und Warmwassergeräte, infektiöse Geräte wie z.B. Blutzuckermessgeräte, Benzinrasenmäher, Wohnzimmer- und Schreibtischleuchten – diese gehören zum Sperrmüll, Taschenleuchten ohne Batterie, Glühlampen, Halogenlampen, Autoradios und Freisprecheinrichtungen, ausgeschlachtete Geräte sowie Bauelemente ohne eigenständige Funktion wie z.B. Kondensatoren, Kabel, Stecker, Anschlussleisten, LEDs, Flüssigkeitsanzeigen, usw., Druckerpatronen, CDs, Telefon- und Kreditkarten.

Sammelsysteme für Elektroaltgeräte

Abfuhr der Elektrogroßgeräte auf Anmeldung
In allen Kommunen werden Elektrogroßgeräte aus Haushalten auf schriftliche Anmeldung abgefahren. Über Abfuhrtermine, Anmeldeformulare, den Umfang der Abfuhr und ggf. Gebühren informieren die Abfallkalender der Städte und Gemeinden.

Annahmestellen für Elektroaltgeräte in den Kommunen des Oberbergischen Kreises
ASTO
Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth
Wertstoffhof Lobbe Entsorgung GmbH:
Annahme von Groß- und Kleingeräten
Höher Birken 4, Marienheide
Mo-Do 14.00 – 17.30, Sa 10.00 – 14.00
und Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Engelskirchen Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Hückeswagen Bringhof Lobbe Entsorgung GmbH:
Annahme von Groß- und Kleingeräten
An der Schlossfabrik 32, Hückeswagen:
Mo 14.00 – 18.00, Do 14.00 – 20.00
und Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Lindlar Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Morsbach Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Nümbrecht Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Radevormwald Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Reichshof Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte


Annahmestellen für Elektroaltgeräte in den Kommunen des Rheinisch Bergischen Kreises
Bergisch Gladbach Betriebshof Obereschbach: Annahme von Groß- und Kleingeräten
Di, Mi, Do 09:00-12:00 u.16:00 -18:00, Sa. 09:00 - 12:00
Bauhof Ferdinandstr.: Annahme ausschließlich von Kleingeräten
Mo-Do 8.00 – 15.00, Sa 8.00 – 12.00
Annahmestation Birkerhof: Annahme ausschließlich von Kleingeräten
Mo-Fr 9.00 – 16.00 Sa 9.00 – 13.00 (Dezember – Februar ab 10.00 Uhr)
Keine Annahme von Kleingeräten am Schadstoffmobil!
Burscheid Wertstoffhof Remondis:
Annahme von Groß- und Kleingeräten
Heide 39, Burscheid, Mo 14.30 – 18.00, Mi 9.00 – 12.00
und 14.30 – 18.00 Sa 8.00 – 12.00
Sa (vom 1.04. bis 31.10. 06) 8.00 –13.00
Kürten Abfuhr der Kleingeräte mit den Großgeräten
Leichlingen Wertstoffhof AVEA: Annahme von Groß- und Kleingeräten
Am Stockberg 27, Leichlingen
Di u. Do 14.00-18.00, Sa 9.00-12.00
Odenthal Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Overath Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Rösrath Schadstoffmobil für Elektrokleingeräte
Wermelskirchen Container für Elektrokleingeräte
Städt. Betriebshof
Im Belten 4, Wermelskirchen
Mo-Fr 8.30-12.00, Di 14.00-17.00, Do 14.00-17.30


Zusätzliche zentrale Sammelstellen für Elektroaltgeräte

Neben den Abfuhrsystemen und Annahmestellen für die Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Städte und Gemeinden öffnen ab dem 23.03.2006 zusätzlich vier zentrale Sammelstellen ihre Pforten. Hier können sowohl Elektrogroßgeräte als auch Kleingeräte, die für den Gebruch im haushaltsüblichen Rahmen bestimmt sind, von privaten Haushalten gebührenfrei abgegeben werden.

Entsorgungszentrum Leppe
Remshagenerstr.
51789 Lindlar-Remshagen
Mo-Fr 7.30 -16.00

AVEA Wertstoffzentrum Leverkusen
Dieselstr. 18
51381 Leverkusen
Mo-Fr 8.00 – 18.00

AWB Bergisch Gladbach
Obereschbach
51439 Bergisch Gladbach
Di, Mi, Do 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Sa. 09:00 - 12:00


Verwertung von Elektroschrott

Elektrogeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Bei einer vierköpfigen Familie sind das 16 kg jährlich. Zum Vergleich hier die Durchschnittsgewichte einiger Geräte: Kleingeräte wie Toaster oder Kaffeemaschinen wiegen durchschnittlich etwa 1,2 kg, schwerere Notebooks ungefähr 4 kg, Staubsauger knapp 9 kg, Monitore und PCs jeweils etwa 15 kg und Haushaltsgroßgeräte bis ca. 90 kg. In einem Haushalt mit typischer Geräteausstattung kommt ein stattliches Gewicht von über 370 kg zusammen.

Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden. Die Geräte werden in verschiedene Fraktionen – wie Metalle, Glas, Kunststoffe u. a. getrennt und in den jeweiligen Rohstoffkreislauf zurückgeführt. Entsprechend weniger Ressourcen werden für die Herstellung von Primärstoffen in Anspruch genommen.

Beispielsweise gewinnt man aus 14 Tonnen Elektroaltgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1000 Tonnen Gestein bearbeitet werden. Das Recycling entlastet also die Umwelt.

Verbraucher-Tipps
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Unvermeidliche Abfälle aus alten Elektrogeräten sollen auf hohem Niveau verwertet werden. Außerdem wird durch die getrennte Erfassung die Belastung des Restabfalls mit Schadstoffen verringert.

Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen.

Allgemeine Tipps für den Neukauf
Elektrogeräte werden immer kurzlebiger. Ihr Recycling allein macht sie noch nicht "grün". Umso wichtiger ist es, beim Einkauf auf die Qualität zu achten. Ein 10-Euro-Staubsauger, der nur ein paar Monate hält, ist ebenso von begrenztem Nutzen wie ein Billigcomputer, der nach kurzer Zeit sein Leben aushaucht. Ein ausreichender Reparatur-Service wird bei Billiggeräten in der Regel nicht oder nur unzureichend angeboten. Nur auf eines kann man sich verlassen: am Ende bleibt der Schrott.

Achten sie bei zukünftigen Kaufentscheidungen auf: Weitere Informationen finden Sie unter:
www.blauer-engel.de/downloads/ratgeber_buero.pdf
www.blauer-engel.de/downloads/Ratgeber_Buero.pdf
www.eco-label.com/german/
www.beschaffung-info.de/web/php/index.php4


Die Rolle der Hersteller und des Handels

Was passiert bei den Herstellern?

In den ersten Jahren werden vor allem die so genannten "historischen Altgeräte" anfallen. Ein Teil der Hersteller dieser alten Geräte ist nicht mehr zu identifizieren, viele Firmen sind nicht mehr am Markt. So können nicht alle ursprünglichen Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Die resultierenden Kosten sind gemeinschaftlich von allen am Markt agierenden Herstellern zu tragen. Dem trägt die Lösung der "geteilten Produktverantwortung" Rechnung. Die getrennte Erfassung der Altgeräte wird über die Abfallgebühren der Kommunen weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern getragen. Die Hersteller bezahlen für die Bereitstellung der Sammelcontainer, ebenso für Verwertung und Entsorgung der Geräte. Auch für die Einhaltung der Verwertungsquoten sind die Hersteller verantwortlich.

Das Ergebnis macht eines deutlich: Qualität lohnt sich! Gute Produkte kommen erst später als Schrott zurück - wenn sie dann auch noch recyclingfreundlich gestaltet sind, zahlt sich das bei der Verwertung mittelfristig aus. Zudem ist es ein ausdrückliches Ziel des Gesetzes, "Elektro- und Elektronikgeräte [...] möglichst so zu gestalten, dass die Demontage und die Verwertung, insbesondere die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen, berücksichtigt und erleichtert werden." (§ 4 Elektro-Gesetz). Neben der finanziellen Verantwortung für die Verwertung der Altgeräte ist die Umsetzung bestimmter Stoffverbote eine zentrale Neuerung des Gesetzes für die Hersteller – und eine ebenso große Herausforderung: Unzählige Zulieferer müssen weit vor dem 1. Juli 2006 ihre Produktion umstellen, um die Stoffverbote einhalten zu können. Als ein Beispiel hat Sony hierzu ein „Green Partner Program“ veröffentlicht, dass die Einhaltung der Standards sichert und die Zusammenarbeit der Zulieferer über die gesamte Zuliefererkette hinweg verbessert.

Was passiert beim Handel ?

Der Handel kann Geräte freiwillig zurücknehmen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Der Fachhandel nimmt größtenteils bereits heute Geräte zurück, als Serviceleistung und Möglichkeit zur Kundenbindung. Der Handel kann die Altgeräte den Herstellern übergeben, die Geräte aus privaten Haushalten über die kommunalen Sammelstellen entsorgen oder die Behandlung und Verwertung selbst organisieren. In diesem Fall muss die Verwertung nachgewiesen werden.

Entsorgung im Gewerbe

Auch gewerbliche Betriebe können Elektroaltgeräte, wie sie auch im privaten Haushalt Verwendung finden und unter die Bestimmungen des ElektroG fallen, wie z.B. Kühlgeräte, Herde, Fernseher, Computer, Kleingeräte, etc. in haushaltsüblicher Menge über die kommunalen Sammelsysteme sowie darüber hinaus über die zentralen Sammelstellen entsorgen. Bei Rückgabe von mehr als 20 Haushaltsgroßgeräten, Kühlgeräten oder IT-Geräten bei den zentralen Sammelstellen ist vorab eine Anmeldung bei der Sammelstelle erforderlich.

Entsorgungszentrum Leppe
Remshagenerstr.
51789 Lindlar-Remshagen
Mo-Fr 7.30 -16.00
Tel.: 02266/9009-41

AVEA Wertstoffzentrum Leverkusen
Dieselstr. 18
51381 Leverkusen
Mo-Fr 8.00 – 18.00
Tel.: 0214/8668-502

AWB Bergisch Gladbach
Obereschbach
51439 Bergisch Gladbach
Di, Mi, Do 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Sa. 09:00 - 12:00
Tel.: 02202/ 14-3306


Bei der Auswahl eines neuen Elektrogerätes spielen die Kriterien Langlebigkeit, Verwertbarkeit und Umweltverträglichkeit eine große Rolle. Auch die Frage "ist ein neues Gerät überhaupt nötig?" sollten Sie sich stellen.


Tipp: "Weniger Elektrogeräte benutzen." Eine batteriebetriebene Elektropfeffermühle mit Beleuchtung oder ein Elektromesser sind verzichtbarer Luxus. Ein Brot können Sie auch mit der Hand schneiden.