Gemeinde Odenthal überträgt hoheitliche Entsorgungspflichten auf den BAV

Um Kompetenzen zu bündeln, die Verwaltungen zu entlasten und effektiver zu machen sowie Synergien zu nutzen, können die kreisangehörigen Kommunen ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz bietet hierfür die Grundlage. Mit der entsprechenden delegierenden Pflichtenübertragung wechselt die Zuständigkeit für die kommunalen Entsorgungsaufgaben und deren gesamte Bearbeitung damit von der Gemeinde Odenthal zum BAV.

Zur offiziellen Unterzeichnung der Vereinbarung fanden sich am gestrigen Montag, 25. August 2025 Odenthals Bürgermeister Robert Lennerts (2.v.r.) mit Gemeinde-Kämmerer Thorsten Stefer (rechts) sowie BAV-Geschäftsführerin Monika Lichtinghagen-Wirths gemeinsam mit Christoph Rösgen, Leiter Abfallwirtschaft beim BAV, ein.


Diese Möglichkeit der Pflichtenübertragung wurde erstmals im Jahr 2001 von Engelskirchen und Hückeswagen genutzt sowie nachfolgend auch von Radevormwald, Reichshof, Burscheid, Leichlingen, Kürten, Lindlar, Nümbrecht, Overath, Wermelskirchen und Morsbach.

Dabei bleibt die individuelle Abfallwirtschaft jeder Kommune erhalten, bei unverminderter Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürgern. Über eine gebührenfreie Servicenummer und ein umfangreiches digitales Serviceangebote auf der BAV Internetseite, der BAV Abfallapp oder per E-Mail können alle Angelegenheiten rund um die Abfallentsorgung geregelt werden.

Das Besondere ist, dass jede Kommune, auch nach der Übertragung der Entsorgungspflichten, ein Mitwirkungsrecht beim Abfallwirtschaftskonzept, bei Ausschreibungen, den Abfallgebühren und Satzungen hat. Dies wird über einen Beirat ausgeübt, dessen Mitglieder von der jeweiligen Gemeinde benannt werden. Der Beirat wird vom BAV zu den Sitzungen eingeladen und hier werden die genannten Themen beraten. Auf dieser Grundlage fasst die Verbandsversammlung des BAV, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Gemeinde Odenthal, die entsprechenden Beschlüsse.

Den Beschluss zur Aufgabenübertragung hat der Rat der Gemeinde Odenthal in seiner Sitzung am 08.10.2024 gefasst. Diese wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt angestrebt, wobei nach Möglichkeit ein gleitender Übergang erfolgen soll. Mit der Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Übertragung zum 01.01.2026 rechtlich wirksam.

Die Zeit bis dahin wird vom BAV dazu genutzt, um sich in die Aufgabe einzuarbeiten und dabei schon jetzt die Gemeinde zu entlasten. Das Bürgerbüro des BAV wird im Laufe des September Anfragen der Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die über den telefonischen Kontakt der Gemeinde Odenthal eingehen, wie z. B. Änderungswünsche beim Behälterbestand, Zu- und Wegzüge und allgemeinen Anfragen zur Abfallentsorgung. Die bekannten Rufnummern bei der Gemeinde stehen in diesem Jahr auch weiter zur Verfügung. Änderungsbescheide und Zahlungen müssen bis zum Jahresende weiter über die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Ab dem kommenden Jahr bietet der BAV eine eigene gebührenfreie Servicenummer sowie umfassende digitale Informationsmöglichkeiten, insbesondere eine Abfallapp mit umfassenden Serviceangeboten. Dann übernimmt der BAV neben der Bürgerberatung auch die Wirtschaftsplanung, die Erstellung der Satzungen, Ordnungswidrigkeiten, die Gebührenveranlagung der Objekte, die Erstellung und den Versand der Gebührenbescheide, die Zahlungsabwicklung und das Mahnwesen. Die Gebühren sind ab 2026 nicht mehr an die Gemeinde Odenthal, sondern an den BAV zu entrichten. Hierzu erhalten alle Gebührenpflichtigen mit dem Jahresbescheid 2026 die erforderlichen Informationen und Formulare.

Auch die Leerung der öffentlichen Abfallbehälter und die Einsammlung des wilden Mülls von öffentlichen Flächen gehört zu den kommunalen Entsorgungspflichten, welche auf den BAV übertragen werden. Der BAV kann damit die Bearbeitung dieser Aufgaben mit eigenem Personal durchführen, wie bereits in 10 anderen Kommunen. Deren Bauhöfe werden damit entlastet und Kapazitäten frei für andere Aufgaben. Die Gemeinde Odenthal wird die Ausführung dieser Aufgaben zunächst weiter selbst übernehmen, kann diese aber jederzeit an den BAV abgeben.

Auch der Abfuhrkalender 2026 wird bereits vom BAV erstellt. In den anderen Kommunen in der Zuständigkeit des BAV wird der Abfuhrkalender mittlerweile nicht mehr per Post an alle Haushalte zugestellt, da es inzwischen bessere Informationsmöglichkeiten über die Abfallapp des BAV und weitere digitale Medien gibt. Daneben stehen gedruckte Kalender weiter zur Abholung oder zum Versand auf Anforderung zur Verfügung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und der BAV strebt an, dies auch in Odenthal ab 2027 umzusetzen.

Von der Gemeinde Odenthal ausgeschriebene Abfuhrleistungen werden vertragsgemäß fortgeführt. Das entsprechende Vergabeverfahren wurde, wie bereits weitere in den Vorjahren, in Kooperation mit dem BAV und weiteren Kommunen durchgeführt. Seit vielen Jahren stellt der BAV schon die Abfallbehälter in der Gemeinde Odenthal zur Verfügung und führt den Behälterservice im Auftrag der Gemeinde durch. Die Kooperation der Gemeinde mit dem BAV hat also schon eine längere Tradition.

Für Fragen stehen die Gemeinde Odenthal und der BAV gerne zur Verfügung.