Getrennte Sammlung und Wiederverwendung von Alttextilien ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien mit dem Ziel, möglichst die Wiederverwendung der Kleidung oder ein hochwertiges Recycling des Materials zu ermöglichen. Das genau praktiziert der Bergische Abfallwirtschaftsverband bereits seit mehr als 10 Jahren erfolgreich mit einem eigenen Sammelsystem.
Mit insgesamt 465 Containern (Standorte hier) steht den Bürgerinnen und Bürgern in allen Städten und Gemeinden des Verbandsgebietes bereits ein flächendeckendes und haushaltsnahes Angebot für die getrennte Sammlung von Alttextilien und Schuhen zur Verfügung. Rund 1.500 t wurden auf diesem Wege im letzten Jahr gesammelt. Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung wird somit bereits erfüllt.
Dank der Sorgfalt der Bürgerinnen und Bürger ist die Qualität bisher sehr gut, sodass mehr als 90 % für die Wiederverwendung und hochwertige Recyclingverfahren genutzt werden können. Diese Form der Abfallvermeidung und die Erlöse aus der Vermarktung der getrennt gesammelten Kleidung und Schuhe vermindern die Kosten der Abfallentsorgung und somit auch die Gebührenbelastung.
Damit das so bleibt, sollten nur saubere sowie unbeschädigte Textilien und Schuhe in die Depotcontainer gegeben werden, jedoch stark zerschlissene, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sowie Putzlappen, Stoff- und Wollreste weiterhin über den Restmüll entsorgt werden. Ebenfalls ungeeignet sind: Matratzen, Teppiche, Badegarnituren, Gartenstuhlauflagen, Heizkissen und Wärmedecken. Damit hochwertige Textilien und Schuhe nicht beschädigt werden, sollten diese nach Möglichkeit in einem einfachen verschlossenen Plastiksack / Müllbeutel in die Depotcontainer gegeben und Schuhe paarweise zusammengebunden werden.
Abfälle aus der gewerblichen Textil- und Lederverarbeitung gehören nicht in die Sammlung des BAV, sondern müssen von den Betrieben selbst der Verwertung zugeführt werden.