Städte & Gemeinden, die mit der Entsorgung und der Verwertung betraut sind
Die Übertragung der Entsorgungspflichten erfolgte delegierend mittels einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung. Von der Möglichkeit der Übertragung aller Entsorgungspflichten auf den BAV haben seit 2001 die folgenden Städte und Gemeinden Gebrauch gemacht:
- Burscheid
- Engelskirchen
- Hückeswagen
- Kürten
- Leichlingen
- Lindlar
- Nümbrecht
- Overath
- Radevormwald
- Reichshof
- Wermelskirchen