Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit 6 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 50 l Restabfallbehälter erforderlich. Eine Verwaltung mit bis zu 9 Vollzeitkräften muss mindestens einen Restabfallbehälter von 50 l Volumen vorhalten. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet.
Gewerbe |
Restmüll |
|||||
50 l |
80 l |
120 l |
240 l |
1.100 l |
||
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken |
Beschäftigte |
9 |
15 |
22 |
45 |
206 |
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe |
Beschäftigte |
6 |
10 |
15 |
30 |
137 |
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel |
Beschäftigte |
1,5 |
2,5 |
4 |
7,5 |
34 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben |
Beschäftigte |
- |
1 |
2 |
4 |
17 |
Schulen / Kindergärten |
Schüler / Kinder |
30 |
50 |
70 |
150 |
680 |
Beherbergungsbetriebe |
Betten |
12 |
16 |
28 |
60 |
272 |
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen |
Betten / Plätze |
3 |
4 |
7 |
15 |
68 |
Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.
Obligatorisch |
Bei Bedarf |
|
Restmüll |
Papierabfall |
Bioabfall * |
2-wöchentliche Leerung |
4-wöchentliche Leerung |
2-wöchentliche Leerung |
Behältergrößen |
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50 l |
|
|
80 l |
80 l |
80 l |
120 l |
120 l |
120 l |
240 l |
240 l |
240 l |
1.100 l |
1.100 l |
|
* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Die Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig.
Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.