Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:

Für einen Handwerksbetrieb mit 6 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 50 l Restabfallbehälter erforderlich. Eine Verwaltung mit bis zu 9 Vollzeitkräften muss mindestens einen Restabfallbehälter von 50 l Volumen vorhalten. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet.

Gewerbe

Restmüll 
2-wöchentliche Leerung

50 l

80 l

120 l

240 l

1.100 l

Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken

Beschäftigte

9

15

22

45

206

Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe

Beschäftigte

6

10

15

30

137

Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel

Beschäftigte

1,5

2,5

4

7,5

34

Speisewirtschaften, Imbissstuben

Beschäftigte

-

1

2

4

17

Schulen / Kindergärten

Schüler / Kinder

30

50

70

150

680

Beherbergungsbetriebe

Betten

12

16

28

60

272

Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen

Betten / Plätze

3

4

7

15

68

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.

Obligatorisch

Bei Bedarf

Restmüll

Papierabfall

Bioabfall ­*

2-wöchentliche Leerung

4-wöchentliche Leerung

2-wöchentliche Leerung

Behältergrößen

50 l

 

 

80 l

80 l

80 l

120 l

120 l

120 l

240 l

240 l

240 l

1.100 l

1.100 l

 

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Die Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.