Rechtliche Bedingungen und Hinweise für den Bergischen Tauschrausch
- Der Tauschrausch darf nur zum Zweck des Verschenkens und Tauschens von Gegenständen genutzt werden. Jegliche Nutzung des Tauschrauschs für gewerbliche bzw. kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen.
- Gegenstände, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen nicht über den Tauschrausch angeboten werden, dies sind insbesondere:
- Gegenstände, bei deren Weitergabe urheber-, namens- oder markenrechtliche Schutzrechte Dritter verletzt werden (Raubkopien, Plagiate)
- jugendgefährdendes, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes oder pornografisches Material
- Propagandamaterial
- gesundheitsgefährdende Stoffe, Betäubungsmittel, Medikamente und Chemikalien, insbesondere feuergefährliche Stoffe und Explosivstoffe
- Waffen im Sinne des Waffengesetzes
- geschützte Tierarten und Pflanzen, sowie daraus hergestellte Produkte
- alle privat erstellten Datenträger
- Aus Brandschutzgründen sind Batterien und Akkus aus elektrischen Geräten zu entnehmen.
- Der Bergische Abfallwirtschaftsverband übernimmt keine Haftung für die Qualität, die Funktions- sowie die Gebrauchsfähigkeit der angebotenen Gegenstände.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung des Tauschrauschs. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband behält sich vor, einzelne Personen wegen des Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen von der Nutzung des Tauschrauschs auszuschließen.
- Mitarbeitende des Organisators (BAV) und der Betreiber der Höfe (Avea, Reloga) sind von der Aktion ausgeschlossen. Sie können jederzeit Gegenstände abgeben; Gegenstände mitnehmen können sie lediglich als Privatperson an den offiziellen Tauschrausch-Aktionstagen.