Rechtliche Bedingungen und Hinweise für den Bergischen Tauschrausch

  1. Der Tauschrausch darf nur zum Zweck des Verschenkens und Tauschens von Gegenständen genutzt werden. Jegliche Nutzung des Tauschrauschs für gewerbliche bzw. kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen.
  2. Gegenstände, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen nicht über den Tauschrausch angeboten werden, dies sind insbesondere:
    1. Gegenstände, bei deren Weitergabe urheber-, namens- oder markenrechtliche Schutzrechte Dritter verletzt werden (Raubkopien, Plagiate)
    2. jugendgefährdendes, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes oder pornografisches Material
    3. Propagandamaterial
    4. gesundheitsgefährdende Stoffe, Betäubungsmittel, Medikamente und Chemikalien, insbesondere feuergefährliche Stoffe und Explosivstoffe
    5. Waffen im Sinne des Waffengesetzes
    6. geschützte Tierarten und Pflanzen, sowie daraus hergestellte Produkte
    7. alle privat erstellten Datenträger
  3. Aus Brandschutzgründen sind Batterien und Akkus aus elektrischen Geräten zu entnehmen.
  4. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband übernimmt keine Haftung für die Qualität, die Funktions- sowie die Gebrauchsfähigkeit der angebotenen Gegenstände.
  5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung des Tauschrauschs. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband behält sich vor, einzelne Personen wegen des Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen von der Nutzung des Tauschrauschs auszuschließen.
  6. Mitarbeitende des Organisators (BAV) und der Betreiber der Höfe (Avea, Reloga) sind von der Aktion ausgeschlossen. Sie können jederzeit Gegenstände abgeben; Gegenstände mitnehmen können sie lediglich als Privatperson an den offiziellen Tauschrausch-Aktionstagen.