Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen der nachfolgend aufgeführten Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

2-wöchentliche Abfuhr

80 l 120 l 240 l 360 l  

wöchentliche Abfuhr

        1.100 l
2.500 l
5.000 l

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 7,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Als Mindestvolumen muss beispielsweise für 5 Personen bei 2-wöchentlicher Abfuhr mindestens eine 80 l Restmülltonne vorgehalten werden. Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgröße der Restmüllbehälter

1 - 5 Personen 1 x 80 l
6 - 8 Personen 1 x 120 l
9 - 10 Personen 2 x 80 l
11 - 13 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
14 -16 Personen 1 x 240 l

Für Informationen zur wöchentlichen Restmüllabfuhr der 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l Behälter wenden Sie sich bitte an der BAV.

Bebaute, aber nicht vollständig bewohnte Grundstücke, insb. Wochenendgrundstücke

Restmüllbehälter

80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l

Gleichwerte je Grundstück

2 4 8 12 36

Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich.

  • PBS, Schlossmacherstr. 3
  • Tabak Wellershaus, Kaiserstr. 114
  • Rathaus, Hohenfuhrstr. 13
  • Tabak Oberlies, Kaiserstr. 82
  • Tommys Tränke, Vogelsmühle 17 b

Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr

240 l 360 l 1.100 l

Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr
Mai - Oktober wöchentliche Abfuhr

80 l 120 l 240 l

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.