Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

2-wöchentliche Abfuhr 60 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l
wahlweise 4-wöchentliche Abfuhr 60 l 80 l 120 l 240 l  

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche bei 2-wöchentlicher Abfuhr und von 6,25 Litern pro Person und Woche bei 4-wöchentlicher Abfuhr vorgegeben. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der zwei- oder vierwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen. Restmülltonnen mit 2-wöchentlicher Abfuhr müssen mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein, der vom BAV ausgegeben wird. Als Mindestvolumen muss beispielsweise für 4 Personen mindestens eine 120 l Restmülltonne vorgehalten werden. Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgröße der Restmüllbehälter

1-2 Personen 1 x 60 l
3 Personen 1 x 80 l
4 Personen 1 x 120 l
5 Personen 1 x 120 l
6 Personen 2 x 80 l
7 Personen 1 x 60 l
1 x 120 l
8 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
9-10 Personen 1 x 240 l

Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich.

  • Information Rathaus Leichlingen, Am Büscherhof 1

Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l 1.100 l

Jedes privat, bzw. gemischt genutzte Objekt, muss mindestens mit einem 80 l Behälter für Altpapier ausgestattet sein. Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer die Behältergröße frei wählen.

Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr
April - Oktober wöchentliche Abfuhr
60 l 80 l 120 l 240 l

Für die Biotonne ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Beispielsweise für 4 Personen muss mindestens eine 120 l Biotonne vorgehalten werden.

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.