Waldpflegeverträge
Aufgrund der weltweiten Rohstoffverknappung fossiler Brennstoffe, gewinnt der Rohstoff Holz zunehmend an Bedeutung. Daher gilt es besonders auf regionaler Ebene herauszufinden, wie ungenutztes Holzpotenzial aktiviert werden kann. Hier spielt vor allem der private Waldbesitz eine große Rolle. Durch die Zerstückelung und Kleinparzellierung bis hin zum Kleinstprivatwald, gibt es gerade im Bergischen Land ein hohes Maß an ungenutztem Rohstoffpotential. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Privatwaldbesitzer inaktiv ist, d.h. keine aktive Forstwirtschaft in ihrem Wald betreibt.
Die Mobilisierung von Holz aus dem Privatwald wird durch das Holzcluster Bergisches Land unterstützt. Wichtige Partner sind hierbei die regionalen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Gemeinsam mit dem Waldbauernverband NRW und dem Regionalforstamt Bergisches Land wurde im Rahmen des Holzclusters Bergisches Land ein Waldpflegevertrag aufgesetzt, der den Privatwaldbesitzern, die nicht Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft sind, angeboten werden kann. Der Waldpflegevertrag regelt die Waldbewirtschaftung bis hin zur Holzvermarktung für den Privatwaldbesitzer über den Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.
Der Waldpflegevertrag wurde bereits in Form eines Pilotprojektes mit regionalen Forstbetriebsgemeinschaften angeboten. Bei Interesse an einer Einführung der Waldpflegeverträge, erhalten Sie weitere Informationen auf persönliche Anfrage.