Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 240 l 1.100 l

Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Das Regelvolumen beträgt bei Grundstücken, die von privaten Haushalten zu Wohnzwecken und Grundstücken, die gewerblich / industriell und gleichzeitig von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken (sog. gemischt genutzte Grundstücke) 60 Liter pro Person.

Bei Grundstücken, die nur gewerblich / industriell genutzt werden, entspricht das Regelvolumen dem doppelten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück dem doppelten des für die grauen Abfallbehälter bereitgestellten Regelabfallvolumens. Diese Regelung findet auch Anwendung für Grundstücke, die gewerblich / industriell und gleichzeitig zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen in Höhe von 20 Liter je vierwöchentlichem Abfuhrturnus pro Person oder Einwohnergleichwert genutzt werden. Die Nutzung der Papierabfallbehälter des Regelvolumens und des erweiterten Regelvolumens ist für den jeweils kompletten Behälter gebührenfrei.

Die jährlichen Gebühren für Papiertonnen über dem Regelvolumen entnehmen Sie der Gebührenübersicht.