Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 4 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallbehälter erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit bis zu 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit 240 l Volumen erforderlich.

Gewerbe Restmüll
4-wöchentliche Leerung
80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 12 18 36 54 165
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 8 12 24 36 110
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 2 3 6 9 28
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte 1 2 3 6 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 40 60 120 180 550
Beherbergungsbetriebe Betten 16 24 48 72 220
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 4 6 12 18 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem Doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
4-wöchentliche Leerung 4-wöchentliche Leerung 2-wöchentliche Leerung
Behälter
80 l   80 l
120 l   120 l
240 l 240 l 240 l
360 l    
1.100 l 1.100 l  
1.100 l (2-wöchentliche Leerung)    

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.