Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:
Eine Verwaltung mit bis zu 15 Vollzeitkräften muss bei 2-wöchentlicher Abfuhr mindestens einen Restabfallbehälter von 80 l Volumen vorhalten. Für einen Handwerksbetrieb mit 12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 120 l Restabfallbehälter erforderlich.

Gewerbe Restmüll
2-wöchentliche Leerung
Restmüll
wöchentliche Leerung
80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 15 24 48 72 440
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 10 16 32 48 292
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 2 4 8 12 73
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte 1 2 4 6 37
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 50 80 160 240 1.460
Beherbergungsbetriebe Betten 20 32 64 96 584
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 5 8 16 24 37

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
2-wöchentliche Leerung wöchentliche Leerung 4-wöchentliche Leerung 2-wöchentliche Leerung
im Sommer wöchentlich
Behälter
80 l     80 l
120 l   120 l 120 l
240 l   240 l 240 l
360 l   360 l  
  1.100 l 1.100 l  
  2.500 l    
  5.000 l    

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.