Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:
Für eine Verwaltung mit 10 Mitarbeitern ist mindestens eine 80 Liter Restmülltonne, für einen Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitern mindestens eine 120 Liter Restmülltonne erforderlich.

Gewerbe Restmüll
2- oder 4-wöchentliche Leerung
60 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 8 11 16 32 146
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 5 7 10 20 88
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 1,5 2 3 6 29
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte - 1 1,5 2 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 26 35 53 106 500
Beherbergungsbetriebe Betten 10 14 20 40 195
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 3 4 6 12 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
Leerung wahlweise 2- oder 4-wöchentlich 4-wöchentliche Leerung 2-wöchentliche Leerung
im Sommer wöchentlich
Behälter
60 l   60 l
80 l

80 l

80 l

120 l 120 l 120 l
240 l 240 l 240 l
1.100 l
nur 2-wöchentlich
1.100 l  

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.