Restmüllbehälter

Für die Abfuhr des Restabfalls aus privaten Haushaltungen ist jedes anschlusspflichtige Grundstück mit mindestens einem Restabfallbehälter von 240 Litern, inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls, auszustatten (Mindestausstattung).

Der BAV stellt Restabfallbehälter in den Größen 240 l und 1.100 l, inkl. Mikrochip, den Grundstückseigentümern zum Kauf bereit. Der Restabfall wird bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet.

Je Einwohner / Einwohnergleichwert wird eine jährliche Grundgebühr berechnet.