Abfallbehälter für gewerblich genutze Objekte

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss mit mindestens einem Restabfallbehälter ausgestattet sein. Größe und Anzahl der Abfallbehälter müssen für das regelmäßige Abfallaufkommen ausreichend bemessen sein. Die satzungsgemäß mindestens erforderliche Anzahl und Größe an Restmüllbehältern richtet sich nach der Art des Gewerbes sowie nach der Anzahl der Beschäftigten, Schüler, Betten oder Plätze der Einrichtung. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet. Nachfolgenden ist für die großen Gewerbebereiche angegeben, welche Restabfallbehälter entsprechend mindestens vorgehalten werden müssen.

Hier finden Sie das Formular Abfallensorgung für Gewerbe.

Gewerbe Restmüllbehälter 80 l 120 l 240 l 360 l 1100 l 1100 l
  Abfuhren
4-wöchentliche Abfuhr

2-wöchentl.
auf Anfrage

Krankenhäuser u. ä.

Betten/Plätze

4 6 12 18 55 110

Verwaltungen, Banken, Versicherungen

Beschäftigte

12 18 36 54 165 330

Schulen, Kindergärten

Schüler/Kinder

40 60 120 180 550 1100

Speisewirtschaften, Imbissstuben

Beschäftigte

1 2 3 5 14 28

Schankwirtschaften, Eisdielen, Lebensmittelhandel

Beschäftigte

2 3 6 9 28 56

Beherbergungsbetriebe

Betten

16 24 48 72 220 440

Industrie, Handwerk, Groß- und Einzelhandel

Beschäftigte

8 12 24 36 110 220

Beispiel:

Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallgefäß erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit mindestens 120 l Volumen vorzuhalten.