Windelentsorgung
Zur Entsorgung des größeren Restabfallvolumens beim Anfall von Einwegwindeln für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, das vorhandene Restabfallbehältervolumen um 40 Liter zu erhöhen, hierfür jedoch nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Für den Antrag auf Zuteilung des vergünstigten Behältervolumens verwenden Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Seite.
Beispiel:
Wenn z. B. schon eine 80 Liter Restabfalltonne vorhanden ist, kann auf Antrag auf eine 120 Liter Restabfalltonne umgestellt werden. Auf dem Gebührenbescheid erscheint die normale Gebühr für die 120-Liter-Restabfalltonne, vermindert um eine Gutschrift von 42,00 €.
Bei Bedarf kann auch mehr zusätzliches Restabfallbehältervolumen genutzt werden. Das vergünstigte Volumen bleibt je Kleinkind bzw. je inkontinenter Person auf 40 Liter beschränkt.
Information für Mieter
Wenn Sie selbst nicht Eigentümer sind, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung. Der Eigentümer muss Ihren Antrag auf das zusätzliche Behältervolumen unterschreiben.
Ende des vergünstigten Behältervolumens für Windeln
Mit Vollendung des 3. Lebensjahres fällt die Gutschrift für das vergünstigte 40-Liter-Behältervolumen für Windeln weg. Die Tonne kann dann dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.
Liegt für pflegebedürftige Personen der Bedarf für das zusätzliche Behältervolumen zur Aufnahme der Windeln inkontinenter Personen nicht mehr vor, so hat der Grundstückseigentümer den BAV hierüber unverzüglich zu informieren. Die Tonne kann dann dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.
Anträge für zusätzliches Volumen für Windeln finden Sie im Formularbereich.