Abfallbehälter für gewerblich genutzte Objekte

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss mit mindestens einem Restabfallbehälter ausgestattet sein. Größe und Anzahl der Abfallbehälter müssen für das regelmäßige Abfallaufkommen ausreichend bemessen sein. Die satzungsgemäß mindestens erforderliche Anzahl und Größe an Restmüllbehältern richtet sich nach der Art des Gewerbes sowie nach der Anzahl der Beschäftigten, Schüler, Betten oder Plätze der Einrichtung. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet. Nachfolgenden ist für die großen Gewerbebereiche angegeben, welche Restabfallbehälter entsprechend mindestens vorgehalten werden müssen.

Hier finden Sie das Formular Abfallensorgung für Gewerbe.

Gewerbe Restmüllbehälter 80 l 120 l 240 l 1.100 l 1.100 l 1.100 l
  Abfuhren 4-wöchentlich 2-wöchentlich wöchentlich
Krankenhäuser u. ä. Betten/Plätze 4 6 12 55 110 220
Verwaltungen, Banken, Versicherungen Beschäftigte 12 18 36 165 330 660
Schulen, Kindergärten Schüler/Kinder 40 60 120 550 1100 2200
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte 1 2 3 14 28 56
Schankwirtschaften, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 2 3 6 28 56 112
Beherbergungsbetriebe Betten 16 24 48 220 440 880
Industrie, Handwerk, Groß- und Einzelhandel Beschäftigte 8 12 24 110 220 440

Beispiel:

Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallgefäß erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit mindestens 120 l Volumen vorzuhalten.