Abfallbehälter für gewerblich genutzte Objekte
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss mit mindestens einem Restabfallbehälter ausgestattet sein. Größe und Anzahl der Abfallbehälter müssen für das regelmäßige Abfallaufkommen ausreichend bemessen sein. Die satzungsgemäß mindestens erforderliche Anzahl und Größe an Restmüllbehältern richtet sich nach der Art des Gewerbes sowie nach der Anzahl der Beschäftigten, Schüler, Betten oder Plätze der Einrichtung. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet. Nachfolgenden ist für die großen Gewerbebereiche angegeben, welche Restabfallbehälter entsprechend mindestens vorgehalten werden müssen.
Hier finden Sie das Formular Abfallensorgung für Gewerbe.
Gewerbe | Restmüllbehälter | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l | 1.100 l | 1.100 l |
Abfuhren | 4-wöchentlich | 2-wöchentlich | wöchentlich | ||||
Krankenhäuser u. ä. | Betten/Plätze | 4 | 6 | 12 | 55 | 110 | 220 |
Verwaltungen, Banken, Versicherungen | Beschäftigte | 12 | 18 | 36 | 165 | 330 | 660 |
Schulen, Kindergärten | Schüler/Kinder | 40 | 60 | 120 | 550 | 1100 | 2200 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | Beschäftigte | 1 | 2 | 3 | 14 | 28 | 56 |
Schankwirtschaften, Eisdielen, Lebensmittelhandel | Beschäftigte | 2 | 3 | 6 | 28 | 56 | 112 |
Beherbergungsbetriebe | Betten | 16 | 24 | 48 | 220 | 440 | 880 |
Industrie, Handwerk, Groß- und Einzelhandel | Beschäftigte | 8 | 12 | 24 | 110 | 220 | 440 |
Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallgefäß erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit mindestens 120 l Volumen vorzuhalten.