Abfallbehälter für gewerblich genutzte Objekte

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss mit mindestens einem Restabfallbehälter ausgestattet sein. Größe und Anzahl der Abfallbehälter müssen für das regelmäßige Abfallaufkommen ausreichend bemessen sein. Die satzungsgemäß mindestens erforderliche Anzahl und Größe an Restmüllbehältern richtet sich nach der Art des Gewerbes sowie nach der Anzahl der Beschäftigten, Schüler, Betten oder Plätze der Einrichtung. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet.

Hier finden Sie das Formular Abfallensorgung für Gewerbe.

Gewerbe Restmüllbehälter 50 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l
 

Abfuhren

2-wöchentliche Abfuhr
Krankenhäuser u. ä. Betten/Plätze 3 5 8 15 69
Verwaltungen, Banken, Versicherungen Beschäftigte 9 15 22 45 206
Schulen, Kindergärten Schüler/Kinder 30 50 80 150 690
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte   1 2 4 17
Schankwirtschaften, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 1,5 2,5 4 7,5 34
Beherbergungsbetriebe Betten 12 20 32 60 276
Industrie, Handwerk, Groß- und Einzelhandel Beschäftigte 6 10 15 30 137

Beispiel:

Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 10 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallgefäß erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit 4 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit mindestens 120 l Volumen vorzuhalten. Nachfolgenden ist für die großen Gewerbebereiche angegeben, welche Restabfallbehälter entsprechend mindestens vorgehalten werden müssen.