Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l

Grundsätzlich dürfen keine Bioabfälle als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt ausnahmslos für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.

Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, wenn dies ordnungsgemäß erfolgt. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im eigenen Garten keine Belästigungen z. B. durch Gerüche sowie Gefährdungen wie z. B. Rattenbefall, ausgehen dürfen. Auch muss eine ausreichend große Gartenfläche zur fachgerechten Verwendung des erzeugten Kompostes zur Verfügung stehen. Die Verbringung der eigenen Bioabfälle zur Kompostierung auf ein anderes Grundstück, z. B. den Schrebergarten, ist nicht zulässig.

Private Haushalte können ihre Gartenabfälle bis zu 3 m³ je Anlieferung sowie Kleinmengen von Nahrungs- und Küchenabfällen darüber hinaus gebührenfrei zum Wertstoffhof in Burscheid-Hilgen sowie zum Biomassezentrum Burscheid-Heiligeneiche selbst anliefern.