Hinweis zur Förderung der Energieberatung vor Ort

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieberatungen, bei denen der Energieberater sich das Wohngebäude vor Ort anschaut, Daten aufnimmt und einen schriftlichen Beratungsbericht erstellt (Vor-Ort-Beratung). Zweck einer solchen Beratung ist es, bei der energetischen Sanierung des Hauses möglichst viel an Energiekosten sparen zu können.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss, den der Berater erhält. Dadurch verbilligt sich die Beratung für Sie als Kunde, da der Berater verpflichtet ist, den Zuschuss mit seinen Beratungskosten zu verrechnen. Förderzuschüsse können jedoch nur diejenigen Energieberater erhalten, die vom BAFA als antragsberechtigt anerkannt wurden. Vor der Beauftragung eines Energieberaters sollten Sie sich daher vergewissern, dass der Berater zur Beantragung eines Förderzuschusses berechtigt ist. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Genaueres können Sie auf der Seite des BAFA nachlesen.