Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 4 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallbehälter erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit bis zu 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit 240 l Volumen erforderlich.

Gewerbe Restmüll
4-wöchentliche Leerung
80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 12 18 36 54 165
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 8 12 24 36 110
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 2 3 6 9 28
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte 1 2 3 6 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 40 60 120 180 550
Beherbergungsbetriebe Betten 16 24 48 72 220
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 4 6 12 18 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem Doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
4-wöchentliche Leerung 4-wöchentliche Leerung 2-wöchentliche Leerung
Behälter
80 l   80 l
120 l   120 l
240 l 240 l 240 l
360 l    
1.100 l 1.100 l  
1.100 l (2-wöchentliche Leerung)    

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen der nachfolgend aufgeführten Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
wöchentliche Abfuhr         1.100 l

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 4 Wochen sind das 20 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80l Restmülltonne vorgehalten werden muss. Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgröße der Restmüllbehälter

bis 4 Personen

1 x 80 l
bis 6 Personen 1 x 120 l
bis 8 Personen 2 x 80 l
bis 10 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
bis 12 Personen 1 x 240 l

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 240 l 1.100 l

Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Das Regelvolumen beträgt bei Grundstücken, die von privaten Haushalten zu Wohnzwecken und Grundstücken, die gewerblich / industriell und gleichzeitig von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken (sog. gemischt genutzte Grundstücke) 60 Liter pro Person.

Bei Grundstücken, die nur gewerblich / industriell genutzt werden, entspricht das Regelvolumen dem doppelten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück dem doppelten des für die grauen Abfallbehälter bereitgestellten Regelabfallvolumens. Diese Regelung findet auch Anwendung für Grundstücke, die gewerblich / industriell und gleichzeitig zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen in Höhe von 20 Liter je vierwöchentlichem Abfuhrturnus pro Person oder Einwohnergleichwert genutzt werden. Die Nutzung der Papierabfallbehälter des Regelvolumens und des erweiterten Regelvolumens ist für den jeweils kompletten Behälter gebührenfrei.

Die jährlichen Gebühren für Papiertonnen über dem Regelvolumen entnehmen Sie der Gebührenübersicht.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.