Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:
Für eine Verwaltung mit 10 Mitarbeitern ist mindestens eine 80 Liter Restmülltonne, für einen Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitern mindestens eine 120 Liter Restmülltonne erforderlich.

Gewerbe Restmüll
2- oder 4-wöchentliche Leerung
60 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 8 11 16 32 146
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 5 7 10 20 88
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 1,5 2 3 6 29
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte - 1 1,5 2 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 26 35 53 106 500
Beherbergungsbetriebe Betten 10 14 20 40 195
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 3 4 6 12 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
Leerung wahlweise 2- oder 4-wöchentlich 4-wöchentliche Leerung 2-wöchentliche Leerung
im Sommer wöchentlich
Behälter
60 l   60 l
80 l

80 l

80 l

120 l 120 l 120 l
240 l 240 l 240 l
1.100 l
nur 2-wöchentlich
1.100 l  

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

2-wöchentliche Abfuhr 60 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l
wahlweise 4-wöchentliche Abfuhr 60 l 80 l 120 l 240 l  

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche bei 2-wöchentlicher Abfuhr und von 6,25 Litern pro Person und Woche bei 4-wöchentlicher Abfuhr vorgegeben. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der zwei- oder vierwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen. Restmülltonnen mit 2-wöchentlicher Abfuhr müssen mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein, der vom BAV ausgegeben wird. Als Mindestvolumen muss beispielsweise für 4 Personen mindestens eine 120 l Restmülltonne vorgehalten werden. Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgröße der Restmüllbehälter

1-2 Personen 1 x 60 l
3 Personen 1 x 80 l
4 Personen 1 x 120 l
5 Personen 1 x 120 l
6 Personen 2 x 80 l
7 Personen 1 x 60 l
1 x 120 l
8 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
9-10 Personen 1 x 240 l

Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich.

  • Information Rathaus Leichlingen, Am Büscherhof 1

Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l 1.100 l

Jedes privat, bzw. gemischt genutzte Objekt, muss mindestens mit einem 80 l Behälter für Altpapier ausgestattet sein. Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer die Behältergröße frei wählen.

Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr
April - Oktober wöchentliche Abfuhr
60 l 80 l 120 l 240 l

Für die Biotonne ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Beispielsweise für 4 Personen muss mindestens eine 120 l Biotonne vorgehalten werden.

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.