Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:

Für einen Handwerksbetrieb mit 9-12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 120 l Restabfallgefäß erforderlich.

Gewerbe Restmüll
4-wöchentliche Leerung
80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 12 18 36 54 165
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 8 12 24 36 110
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 2 3 6 9 28
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte 1 2 3 6 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 40 60 120 180 550
Beherbergungsbetriebe Betten 16 24 48 72 220
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 4 6 12 18 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
4-wöchentliche Leerung

4-wöchentliche Leerung

2-wöchentliche Leerung
(im Sommer wöchentlich)

Behältergrößen
80 l    
120 l  

120 l

240 l

240 l

240 l

360 l

360 l

 
1.100 l

1.100 l

 
1.100 l
(2-wöchentliche Leerung)
   

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

4-wöchentlich 80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
2-wöchentlich auf Anfrage         1.100 l

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 4 Wochen sind das 20 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80l Restmülltonne vorgehalten werden muss.

Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgrröße der Restmüllbehälter

bis 4 Personen 1 x 80 l
bis 6 Personen 1 x 120 l
bis 8 Personen 2 x 80 l
bis 10 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
bis 12 Personen 1 x 240 l

Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr im Leder- und Schreibwarenladen Heinhaus, Bahnhofstraße 4 erhältlich. Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.

Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 240 l 360 l 1100 l

Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen entspricht höchstens dem bereitgestellten Volumen der Behälter für Restabfälle je Grundstück. Bei der Nutzung eines einzelnen 80 l oder 120 l Restabfallbehälters wird als Regelvolumen ein grüner Papierbehälter mit 240 l Volumen festgesetzt. Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen bis maximal zum Doppelten des Regelvolumens gebührenfrei genutzt werden.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr
Mai - Oktober wöchentliche Abfuhr
120 l 240 l

Zu jeder Leerung der eigenen Biotonne jeweils ein zugelassener Grünabfallsack zur Abfuhr bereitgestellt werden. Zugelassene Grünabfallsäcke sind gegen eine Gebühr im Leder- und Schreibwarenladen Heinhaus, Bahnhofstraße 4 erhältlich.

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Windelentsorgung

Zur Entsorgung des größeren Restabfallvolumens beim Anfall von Einwegwindeln für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, das vorhandene Restabfallbehältervolumen um 40 Liter zu erhöhen, hierfür jedoch nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Für den Antrag auf Zuteilung des vergünstigten Behältervolumens verwenden Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Seite.

Beispiel:

Wenn z. B. schon eine 80 Liter Restabfalltonne vorhanden ist, kann auf Antrag auf eine 120 Liter Restabfalltonne umgestellt werden. Auf dem Gebührenbescheid erscheint die normale Gebühr für die 120-Liter-Restabfalltonne, vermindert um eine Gutschrift von 34,20 €.

Bei Bedarf kann auch mehr zusätzliches Restabfallbehältervolumen genutzt werden. Das vergünstigte Volumen bleibt je Kleinkind bzw. je inkontinenter Person auf 40 Liter beschränkt.

Information für Mieter

Wenn Sie selbst nicht Eigentümer sind, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung. Der Eigentümer muss Ihren Antrag auf das zusätzliche Behältervolumen unterschreiben.

Ende des vergünstigten Behältervolumens für Windeln

Mit Vollendung des 3. Lebensjahres fällt die Gutschrift für das vergünstigte 40-Liter-Behältervolumen für Windeln weg. Die Tonne kann dann auf Antrag dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.

Liegt für pflegebedürftige Personen der Bedarf für das zusätzliche Behältervolumen zur Aufnahme der Windeln inkontinenter Personen nicht mehr vor, so hat der Grundstückseigentümer den BAV hierüber unverzüglich zu informieren. Die Tonne kann dann auf Antrag dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.

Anträge für zusätzliches Volumen für Windeln finden Sie im Formularbereich.