Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter von 240 Litern inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls vorgehalten werden.

Festsetzung der Einwohnergleichwerte

Neben der Berechnung des gewogenen Restabfalls wird je Einwohnergleichwert eine jährliche Grundgebühr berechnet. Die Anzahl der Einwohnergleichwerte ergibt sich aus den nachstehenden Angaben für die unterschiedlichen Gewerbearten. 

Gewerbe Veranlagung

Einwohnergleichwert

Industrie, Handwerk, Handel, Geldinstitute, Gewerbe, Restaurationsbetriebe, Gaststätten ohne Übernachtungsmöglichkeit, freiberufliche Unternehmungen mit eigenen Geschäfts- bzw. Büroräumen, Arztpraxen, Verwaltungen

je 3 Beschäftigte

1
Beherbergungsbetriebe je 4 Betten (Sollstärke) 1
Alten- / Kinderheime und ähnliche Einrichtungen  je 2 Betten (Sollstärke) 1

Kindergärten

je Gruppe (25 Kinder Sollstärke)

1
Schulen je 10 Personen (Schüler, Lehrer und sonst. Personal) 1

Turnhallen, Jugendheime, Landschulheime, Umkleidegebäude an Sportstätten einschließlich Waschräume

  3

Nicht dauernd bewohnte Grundstücke (insbesondere Wochenendgrundstücke)

  1
Campingplätze je 2 Stellplätze 1

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall*
4-wöchentliche Leerung 4-wöchentliche Leerung  2-wöchentliche Leerung
Behälter
  120 l  
240 l 240 l 240 l
1.100 l 1.100 l  

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Bioabfälle werden ebenfalls bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet.

 Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen der nachfolgend aufgeführten Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

Für die Abfuhr des Restabfalls aus privaten Haushaltungen ist jedes anschlusspflichtige Grundstück mit mindestens einem Restabfallbehälter von 240 Litern, inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls, auszustatten (Mindestausstattung).

Der BAV stellt Restabfallbehälter in den Größen 240 l und 1.100 l, inkl. Mikrochip, den Grundstückseigentümern zum Kauf bereit. Der Restabfall wird bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet.

Je Einwohner / Einwohnergleichwert wird eine jährliche Grundgebühr berechnet.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 120 l 240 l 1.100 l

Anzahl und Größe der aufzustellenden Wertstoffbehälter (grüne Tonne) für die Sammlung von Papier/Pappe und Kartonagen werden nach der Anzahl der Bewohner eines Hausgrundstückes ermittelt. Bei wohnlich und gemischt genutzten Grundstücken wird je Woche pro Person bzw. Gleichwert von einem Grundvolumen von 10 l für die Wertstoffbehälter ausgegangen. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband stellt für die Hausgrundstücke folgende Wertstoffbehälter zur Verfügung (Mindestausstattung):

  • Bei Nutzung durch 1 - 3 Personen: 120 Liter
  • Bei Nutzung durch 4 - 6 Personen: 240 Liter
  • Bei Nutzung durch 7 - 8 Personen: 240 Liter und 120 Liter
  • Bei Nutzung durch weitere Personen erfolgt die Bereitstellung der grünen Wertstoffbehälter analog der vorgenannten Festsetzungen.

Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Bioabfallbehälter

Für die Abfuhr des Bioabfalls aus privaten Haushaltungen ist jedes anschlusspflichtige Grundstück, sofern für dieses nicht eine Erklärung zur Eigenkompostierung vorliegt, mit mindestens einem Bioabfallbehälter von 240 Litern, inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls, auszustatten (Mindestausstattung). Der Bioabfall wird bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet. Je Biotonne wird zusätzlich eine jährliche Grundgebühr berechnet. Auf Wunsch kann die Biotonne gegen Gebühr mit einem Schloss ausgestattet werden.

Windelsäcke

Windelsäcke für inkontinente Personen (ärztliche Bescheinigung notwendig) und Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gegen eine Gebühr von 0,25 € pro Sack im Rathaus der Gemeinde Kürten (Steueramt) erhältlich. Windelsäcke werden jeweils nur in Rollen à 25 Stück ausgegeben. Befüllte Säcke können im Rahmen der Restmüllabfuhr entsorgt werden. Die Säcke werden gewogen und je abgefahrenem Kilogramm mit der zurzeit geltenden Gebühr berechnet.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.