Gemeinde Lindlar überträgt hoheitliche Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband
Um Kompetenzen zu bündeln, die Verwaltungen zu entlasten und effektiver zu machen sowie Synergien zu nutzen, können die kreisangehörigen Kommunen ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz bietet hierfür die Grundlage.
Von dieser Möglichkeit wurde erstmals im Jahr 2001 Gebrauch gemacht. Dem entsprechend haben Engelskirchen, Hückeswagen, Radevormwald, Reichshof, Burscheid, Leichlingen und Kürten ihre Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Dabei bleibt die individuelle Abfallwirtschaft jeder Kommune erhalten, bei unverminderter Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch nach der Übertragung der Entsorgungspflichten besteht über einen Beirat für jede Kommune ein Mitwirkungsrecht beim Abfallwirtschaftskonzept, Ausschreibungen, den Satzungen und Abfallgebühren.
Der Rat der Gemeinde Lindlar hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die hoheitlichen Entsorgungspflichten der Gemeinde ab dem 01.01.2024 auf den BAV zu übertragen. Durch die sogenannte delegierende Pflichtenübertragung wechselt die Zuständigkeit für die kommunalen Entsorgungsaufgaben und deren gesamte Bearbeitung von der Gemeinde Lindlar zum BAV. Die von der Gemeinde Lindlar ausgeschriebenen Abfuhrleistungen werden vertragsgemäß fortgeführt. Die Übertragung wird durch die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung rechtlich wirksam.
Bereits ab dem 01.06.2023 unterstützt der BAV die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeindlichen Abfallwirtschaftsamtes bei der Beratung der Bürgerinnen und Bürger mit der Bearbeitung von Änderungswünschen beim Behälterbestand und Reparaturen sowie der Annahme von Reklamationen und allgemeinen Anfragen aus der Bürgerschaft zur Müllentsorgung. Weiterhin wird der BAV dann die Anmeldungen zur Abfuhr von Sperrmüll und Elektroschrott bearbeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAV sind telefonisch unter der Nummer 02263-805561 erreichbar. Telefonische Anfragen, die bezüglich der vorgenannten Aufgaben ab dem 01.06.2023 bei der Gemeinde Lindlar eingehen, werden an den BAV weitergeleitet.
Für die Anmeldung zur Entsorgung von Sperrmüll und Elektroschrott bleibt die Mailadresse www.lindlar.de/muell im laufenden Jahr weiterhin bestehen. Über die Öffentlichkeitsarbeit und das digitale Serviceangebot durch den BAV ab dem kommenden Jahr wird rechtzeitig informiert.
Mit der Übertragung wird der BAV zuständig für die Gebührenkalkulation, die Erlassung und Durchsetzung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung, einschließlich der Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Die ab dem 01.01.2024 in Kraft zu setzenden Satzungen werden zunächst im Beirat, voraussichtlich am 31.10.2023, in öffentlicher Sitzung beraten. Auf dieser Grundlage wird die Verbandsversammlung des BAV, als dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Gemeinde Lindlar, die Gebühren und die Satzungen im Rahmen der Verbandsversammlung rechtskräftig beschließen.
Der BAV übernimmt ab 2024 die Wirtschaftsplanung, die Gebührenveranlagung der Objekte, die Erstellung und den Versand der Gebührenbescheide, die Zahlungsabwicklung und das Mahnwesen. Die Gebühren sind dann nicht mehr an die Gemeinde Lindlar, sondern an den BAV zu entrichten.
Für Fragen stehen die Gemeinde Lindlar und der BAV gerne zur Verfügung.