Der BAV startet pünktlich zur neuen Gesetzgebung die Bergische Mehrweg-Community
Die Europäische Union hat bereits einige Richtlinien festgeschrieben, die dafür sorgen sollen, dass weniger Plastikmüll in Umlauf gelangt. Die Herstellung von Einwegverpackungen ist nicht nur ressourcenintensiv, oftmals ist auch das anschließende Recycling nicht möglich. Dies führt bekanntermaßen zu massiven Umweltproblemen, wie unter anderem die Verschmutzung der Meere und die Belastung durch Mikroplastik bei Mensch, Tier und Umwelt.
Nun soll ein flächendeckendes Angebot von Mehrwegverpackungen helfen, diese Plastikflut einzudämmen. Um das Vorhaben anzustoßen und damit auch weniger Einweggeschirr und -besteck in Umlauf zu bringen, tritt zum 01.01.2023 die neue Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros, Kantinen und Cafés in Kraft. Diese sieht eine Änderung im Verpackungsgesetz (VerpackG2) vor, die auf der EU-Einwegkunststoffrichtlinie beruht. So müssen ab Januar 2023 Restaurants und Lieferdienste ihren Gästen Mehrweg-Alternativen für Takeaway-Gerichte und To Go-Getränke anbieten, um aktiv einen Beitrag in Sachen Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
Ein Trend hin zu Mehrwegsystemen ist bereits seit einiger Zeit zu verzeichnen, eine Pflicht verschärft die Situation jedoch enorm, sodass sich die lokalen Betriebe spätestens jetzt auf diese Umstellung vorbereiten sollten.
Als Orientierungshilfe möchte der Bergische Abfallwirtschaftsverband, der als kommunaler Zweckverband für die Abfallberatung im Oberbergischen Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis zuständig ist, den Gastronomen wie auch den Konsumenten unterstützend zur Seite stehen. Im Rahmen des ZeroWasteClubs wurde die »Bergische Mehrweg-Community« gegründet und soll nun als Mehrwegplattform für Alle dienen.
Vorerst werden vier der namhaften Mehrwegsystem-Anbieter sowie die Möglichkeit der Befüllung des eigenen Bechers als auch eines individuellen Filialbechers in der interaktiven Karte, die gemeinsam mit dem Entwickler, der regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbH, konzipiert wurde, dargestellt und Verkaufs- und Annahmestellen mit geobasierten Daten gelistet. So kann der Konsument auf einfachstem Wege herausfinden, wo in seiner Gegend ein Mehrwegsystem angeboten wird und in diesem Fall auch weitere Informationen wie Anbieter, Adresse und Öffnungszeiten abfragen. Ebenfalls haben hier alle regionalen, gastronomischen Betriebe die Möglichkeit sich mit Ihrem ausgewählten System listen zu lassen, um dem Konsumenten den Verzehr so einfach wie möglich zu machen. Aspekte der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung werden so in den Fokus alltäglichen Handelns gerückt.
Die Mehrweg-Pflicht besteht allerdings nicht in allen Gastronomiebetrieben. Kleinere Läden, wie etwa Imbissbuden, sind davon ausgenommen, denn die Pflicht greift erst ab einer Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und mehr als fünf Mitarbeitern. Trotzdem soll es Kunden auch dort künftig möglich sein, Speisen in selbst mitgebrachten Behältern mitzunehmen.
Fragen hierzu beantwortet gerne die BAV Abfallberatung per Mail an abfallberatung@bavmail.de oder telefonisch 0800 805 805 0. Eine Übersicht aller wichtigen Informationen hierzu finden Sie unter www.bavweb.de/aktion
Um ein weiteres Zeichen gegen Einweggeschirr zu setzen, bietet der BAV ein Geschirrmobil an. Das Angebot zum Ausleihen des BAV-Geschirrmobils inklusive des Inventars richtet sich an Vereine, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen und ist kostenfrei. Das Geschirrmobil wird nicht an Privathaushalte verliehen.