Entsorgung von Corona-Schnelltests

Mit Blick auf die Entsorgung von gebrauchten Corona-Schnelltests wird darauf hinge­wiesen, dass diese über das Restmüllgefäß mit anschließender Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage zu entsorgen sind. Das Umweltministerium NRW hat sich mit einem Erlass vom 04.03.2021 umfassend zur Entsorgung von CO­VID 19-Abfällen geäußert. Den Erlass finden Sie hier.

Haushalte, Schulen, Schnelltests für die Belegschaft von Privatunternehmen und Verwaltungen sowie Kleinmengen aus Apotheken und Arztpraxen

Gebrauchte Corona-Schnelltests sind in separaten, reißfesten, feuchtigkeitsbeständi­gen und dicht verschlossenen Beuteln über das kommunale Restmüllgefäß in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu entsorgen. Wenn mehr als einzelne Tests zu entsorgen sind, bitte dickwandige Müllsäcke verwenden, bevor­zugt mit Doppelsack-Methode.

Ausschließlich am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar können Abfälle von Corona Schnelltests, wie beschrieben verpackt, unter dem Abfallschlüssel 18 01 04 direkt angeliefert werden.

Gebrauchte Corona-Schnelltests dürfen keinesfalls über die gelben Säcke/Tonnen, Bio- und Altpapiertonnen entsorgt werden, sondern ausschließlich über die Müllverbrennung, damit der Hygiene- und Seuchenschutz sichergestellt ist.

Sofern die Pflicht-Restmüllgefäße gemäß § 7 Abs. 2 der Gewerbeabfallver­ordnung bei gewerblichen Abfallbesitzern/-erzeugern zu klein sein sollten, muss das Volumen vergrößert werden. Eine Entsorgung der gebrauchten Corona-Schnelltests als nicht überlassungspflichtiger „Abfall zur Verwertung“ ist ausgeschlossen, weil diese grundsätzlich als überlassungspflichtiger „Abfall zur Beseitigung“ gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) einzustufen sind.

Teststationen

Die Entsorgung von gebrauchten Antigen-Schnelltests, die bei Teststationen anfallen, z.B. im Rahmen von point of care tests (POCT), kann nach dem Abfallschlüssel 18 01 04 (nicht gefährlicher Abfall) gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18 in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis (z. B. dickwandiger Müllsack), bevor­zugt mit Doppelsack-Methode, und gemeinsam mit Abfällen aus den privaten Haus­halten erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass diese Abfälle direkt einer Siedlungsab­fallverbrennungsanlage (Müllverbrennungsanlage) zugeführt werden.

Labore

Im Erlass des Umweltministeriums NRW wird u. a. ausgeführt, dass Abfälle aus labordiag­nostischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Ver­fahren zu desinfizieren sind oder der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* (gefähr­licher Abfall) zuzuordnen sind.