Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:

Für einen Handwerksbetrieb mit 6 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 50 l Restabfallbehälter erforderlich. Eine Verwaltung mit bis zu 9 Vollzeitkräften muss mindestens einen Restabfallbehälter von 50 l Volumen vorhalten. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet.

Gewerbe

Restmüll 
2-wöchentliche Leerung

50 l

80 l

120 l

240 l

1.100 l

Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken

Beschäftigte

9

15

22

45

206

Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe

Beschäftigte

6

10

15

30

137

Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel

Beschäftigte

1,5

2,5

4

7,5

34

Speisewirtschaften, Imbissstuben

Beschäftigte

-

1

2

4

17

Schulen / Kindergärten

Schüler / Kinder

30

50

70

150

680

Beherbergungsbetriebe

Betten

12

16

28

60

272

Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen

Betten / Plätze

3

4

7

15

68

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.

Obligatorisch

Bei Bedarf

Restmüll

Papierabfall

Bioabfall ­*

2-wöchentliche Leerung

4-wöchentliche Leerung

2-wöchentliche Leerung

Behältergrößen

50 l

 

 

80 l

80 l

80 l

120 l

120 l

120 l

240 l

240 l

240 l

1.100 l

1.100 l

 

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Die Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

2-wöchentliche Abfuhr

50 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 2 Wochen sind das 25 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80 l Restmülltonne vorgehalten werden muss. Auf Antrag kann das Mindestbehältervolumen auf 8,0 Liter pro Person und Woche reduziert werden, so dass in diesem Fall 4 Personen mindestens eine 80 l Restmülltonne vorhalten müssen. Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgröße der Restmüllbehälter

 

12,5 l / Person
und Woche

8,0 l / Person
und Woche

bis 2 Personen

1 x 50 l

1 x 50 l

bis 3 Personen

1 x 80 l

1 x 50 l

bis 4 Personen

2 x 50 l

1 x 80 l

bis 5 Personen

1 x 50 l
1 x 80 l

1 x 80 l

bis 6 Personen

3 x 50 l

2 x 50 l

bis 7 Personen

1 x 50 l
1 x 120 l

1 x 120 l

bis 8 Personen

1 x 80 l
1 x 120 l

1 x 120 l

bis 9 Personen

2 x 50 l
1 x 120 l

2 x 80 l

bis 10 Personen

1 x 240 l

2 x 80 l

Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr bei den genannten Geschäften in Burscheid erhältlich:

Verkaufsstellen Restmüllsäcke

  • Bauzentrum Thelen GmbH & KG
    Höhestraße 6, Tel. 02174 - 2684
  • Andreyev-Dorn, Schlüsseldienst - Schuhreparatur
    Hauptstraße 2, Tel. 02174 - 2189
  • Schatzkiste
    Hauptstraße 2, Tel. 02174 - 7179171
  • Hilgener Dorfladen
    Kölner Straße 80, Tel. 02174 - 6661995

Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.

Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l 1.100 l

Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei. Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen orientiert sich am bereitgestellten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l

Grundsätzlich dürfen keine Bioabfälle als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt ausnahmslos für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.

Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, wenn dies ordnungsgemäß erfolgt. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im eigenen Garten keine Belästigungen z. B. durch Gerüche sowie Gefährdungen wie z. B. Rattenbefall, ausgehen dürfen. Auch muss eine ausreichend große Gartenfläche zur fachgerechten Verwendung des erzeugten Kompostes zur Verfügung stehen. Die Verbringung der eigenen Bioabfälle zur Kompostierung auf ein anderes Grundstück, z. B. den Schrebergarten, ist nicht zulässig.

Private Haushalte können ihre Gartenabfälle bis zu 3 m³ je Anlieferung sowie Kleinmengen von Nahrungs- und Küchenabfällen darüber hinaus gebührenfrei zum Wertstoffhof in Burscheid-Hilgen sowie zum Biomassezentrum Burscheid-Heiligeneiche selbst anliefern.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Den Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft finden Sie hier.