Abfallbehälter und -säcke
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit 6 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 50 l Restabfallbehälter erforderlich. Eine Verwaltung mit bis zu 9 Vollzeitkräften muss mindestens einen Restabfallbehälter von 50 l Volumen vorhalten. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet.
Gewerbe |
Restmüll |
|||||
50 l |
80 l |
120 l |
240 l |
1.100 l |
||
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken |
Beschäftigte |
9 |
15 |
22 |
45 |
206 |
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe |
Beschäftigte |
6 |
10 |
15 |
30 |
137 |
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel |
Beschäftigte |
1,5 |
2,5 |
4 |
7,5 |
34 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben |
Beschäftigte |
- |
1 |
2 |
4 |
17 |
Schulen / Kindergärten |
Schüler / Kinder |
30 |
50 |
70 |
150 |
680 |
Beherbergungsbetriebe |
Betten |
12 |
16 |
28 |
60 |
272 |
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen |
Betten / Plätze |
3 |
4 |
7 |
15 |
68 |
Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.
Obligatorisch |
Bei Bedarf |
|
Restmüll |
Papierabfall |
Bioabfall * |
2-wöchentliche Leerung |
4-wöchentliche Leerung |
2-wöchentliche Leerung |
Behältergrößen |
||
50 l |
|
|
80 l |
80 l |
80 l |
120 l |
120 l |
120 l |
240 l |
240 l |
240 l |
1.100 l |
1.100 l |
|
* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Die Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig.
Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüllbehälter
2-wöchentliche Abfuhr |
50 l | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l |
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 2 Wochen sind das 25 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80 l Restmülltonne vorgehalten werden muss. Auf Antrag kann das Mindestbehältervolumen auf 8,0 Liter pro Person und Woche reduziert werden, so dass in diesem Fall 4 Personen mindestens eine 80 l Restmülltonne vorhalten müssen. Hier einige weitere Bespiele:
Mindestgröße der Restmüllbehälter
12,5 l / Person |
8,0 l / Person |
|
bis 2 Personen |
1 x 50 l |
1 x 50 l |
bis 3 Personen |
1 x 80 l |
1 x 50 l |
bis 4 Personen |
2 x 50 l |
1 x 80 l |
bis 5 Personen |
1 x 50 l |
1 x 80 l |
bis 6 Personen |
3 x 50 l |
2 x 50 l |
bis 7 Personen |
1 x 50 l |
1 x 120 l |
bis 8 Personen |
1 x 80 l |
1 x 120 l |
bis 9 Personen |
2 x 50 l |
2 x 80 l |
bis 10 Personen |
1 x 240 l |
2 x 80 l |
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr bei den genannten Geschäften in Burscheid erhältlich:
Verkaufsstellen Restmüllsäcke
- Bauzentrum Thelen GmbH & KG
Höhestraße 6, Tel. 02174 - 2684 - Andreyev-Dorn, Schlüsseldienst - Schuhreparatur
Hauptstraße 2, Tel. 02174 - 2189 - Schatzkiste
Hauptstraße 2, Tel. 02174 - 7179171 - Hilgener Dorfladen
Kölner Straße 80, Tel. 02174 - 6661995
Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.
Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Altpapierbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l |
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei. Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen orientiert sich am bereitgestellten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück.
Bioabfallbehälter
2-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l |
Grundsätzlich dürfen keine Bioabfälle als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt ausnahmslos für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, wenn dies ordnungsgemäß erfolgt. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im eigenen Garten keine Belästigungen z. B. durch Gerüche sowie Gefährdungen wie z. B. Rattenbefall, ausgehen dürfen. Auch muss eine ausreichend große Gartenfläche zur fachgerechten Verwendung des erzeugten Kompostes zur Verfügung stehen. Die Verbringung der eigenen Bioabfälle zur Kompostierung auf ein anderes Grundstück, z. B. den Schrebergarten, ist nicht zulässig.
Private Haushalte können ihre Gartenabfälle bis zu 3 m³ je Anlieferung sowie Kleinmengen von Nahrungs- und Küchenabfällen darüber hinaus gebührenfrei zum Wertstoffhof in Burscheid-Hilgen sowie zum Biomassezentrum Burscheid-Heiligeneiche selbst anliefern.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Den Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft finden Sie hier.