BERGISCHER ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND | ABFALLWIRTSCHAFT 55 Übertragung hoheitlicher Entsorgungspflichten Wer Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV) Partner Kommunen Warum Die Bündelung hoheitlicher Entsorgungspflichten beim BAV macht die kommunalen Entsorgungseinrichtungen effektiver, bei gleicher Servicequalität. Nicht jede einzelne Kommune muss technische Voraussetzungen und Personal vorhalten. Kurzbeschreibung Die Übertragung der Entsorgungspflichten erfolgte delegierend mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Von der Möglichkeit der Übertragung aller Entsorgungspflichten auf den BAV haben seit 2001 die Gemeinden Engelskirchen, Reichshof und Kürten sowie die Städte Hückeswagen, Radevormwald, Burscheid und Leichlingen Gebrauch gemacht. Die Verwaltung durch den BAV hat die kommunalen Verwaltungen und die Gebührenzahler entlastet. Dazu trägt insbesondere die gemeinsame Beschaffung und Bereitstellung der Abfallbehälter bei. Auch die Sammlung des wilden Mülls und die Instandhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe wird vom BAV operativ übernommen. Die Abfallwirtschafts- und Gebührensysteme der einzelnen Kommunen bleiben auch nach der Pflichtenübertragung erhalten. Zur Herstellung des Informationsflusses zwischen der Kommune und dem BAV ist in jeder Kommune ein Beirat eingerichtet, mit dem alle wesentlichen abfallwirtschaftlichen Entscheidungen abgestimmt werden.
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