Burscheid
Anmeldung Sperrmüll & Elektroschrott
Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:
Anmeldung Sperrmüll
Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. sowie Gebrauchsgegenstände wie Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!
Anmeldung Elektrogroßgeräte | Altmetall
Defekte Haushaltsgeräte, die repariert werden können, nimmt das Reparatur-Cafe Burscheid an und stellt sie bedürftigen Personen zur Verfügung.
Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.
Ihre Anmeldung stornieren
Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Nach Anmeldung werden die Abfuhrtermine vom Abfuhrunternehmen spätestens eine Wochen vor dem Abfuhrtermin per Postkarte bzw. per E-Mail mitgeteilt.
Kommunale Wertstoffhöfe für Burscheid
Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos an beiden kommunalen Wertstoffhöfen, in Burscheid-Hilgen und in Burscheid-Heiligeneiche angenommen. Private Haushalte aus Burscheid können darüber hinaus auch Sperrmüll und Gartenabfälle bis jeweils 3 m³ je Anlieferung kostenlos abgeben. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf dieser Seite, unter der Überschrift Dokumente.
Haushaltsübliche Elektroaltgeräte
Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.
Abfuhr Elektrogroßgeräte
Z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).
Elektrokleingeräte
Bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.
Einzelne Metallteile
Z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.
Formulare, Gebühren, Satzungen
Burscheid Formulare
- Anmeldung Abfallentsorgung für Gewerbe (PDF, 682 kB) © BAV
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern (PDF, 702 kB) © BAV
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft (PDF, 721 kB) © BAV
- Eigentümerwechsel (PDF, 716 kB) © BAV
- Namens- und Adressdaten Änderung (PDF, 704 kB) © BAV
- SEPA Einzugsermächtigung (PDF, 671 kB) © BAV
Burscheid Gebühren
Burscheid Satzung
Abfallbehälter und -säcke
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit 6 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 50 l Restabfallbehälter erforderlich. Eine Verwaltung mit bis zu 9 Vollzeitkräften muss mindestens einen Restabfallbehälter von 50 l Volumen vorhalten. Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet.
Gewerbe |
Restmüll |
|||||
50 l |
80 l |
120 l |
240 l |
1.100 l |
||
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken |
Beschäftigte |
9 |
15 |
22 |
45 |
206 |
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe |
Beschäftigte |
6 |
10 |
15 |
30 |
137 |
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel |
Beschäftigte |
1,5 |
2,5 |
4 |
7,5 |
34 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben |
Beschäftigte |
- |
1 |
2 |
4 |
17 |
Schulen / Kindergärten |
Schüler / Kinder |
30 |
50 |
70 |
150 |
680 |
Beherbergungsbetriebe |
Betten |
12 |
16 |
28 |
60 |
272 |
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen |
Betten / Plätze |
3 |
4 |
7 |
15 |
68 |
Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.
Obligatorisch |
Bei Bedarf |
|
Restmüll |
Papierabfall |
Bioabfall * |
2-wöchentliche Leerung |
4-wöchentliche Leerung |
2-wöchentliche Leerung |
Behältergrößen |
||
50 l |
|
|
80 l |
80 l |
80 l |
120 l |
120 l |
120 l |
240 l |
240 l |
240 l |
1.100 l |
1.100 l |
|
* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Die Entsorgung über die Biotonne ist nicht zulässig.
Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüllbehälter
2-wöchentliche Abfuhr |
50 l | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l |
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 2 Wochen sind das 25 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80 l Restmülltonne vorgehalten werden muss. Auf Antrag kann das Mindestbehältervolumen auf 8,0 Liter pro Person und Woche reduziert werden, so dass in diesem Fall 4 Personen mindestens eine 80 l Restmülltonne vorhalten müssen. Hier einige weitere Bespiele:
Mindestgröße der Restmüllbehälter
12,5 l / Person |
8,0 l / Person |
|
bis 2 Personen |
1 x 50 l |
1 x 50 l |
bis 3 Personen |
1 x 80 l |
1 x 50 l |
bis 4 Personen |
2 x 50 l |
1 x 80 l |
bis 5 Personen |
1 x 50 l |
1 x 80 l |
bis 6 Personen |
3 x 50 l |
2 x 50 l |
bis 7 Personen |
1 x 50 l |
1 x 120 l |
bis 8 Personen |
1 x 80 l |
1 x 120 l |
bis 9 Personen |
2 x 50 l |
2 x 80 l |
bis 10 Personen |
1 x 240 l |
2 x 80 l |
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr bei den genannten Geschäften in Burscheid erhältlich:
Verkaufsstellen Restmüllsäcke
- Bauzentrum Thelen GmbH & KG
Höhestraße 6, Tel. 02174 - 2684 - Andreyev-Dorn, Schlüsseldienst - Schuhreparatur
Hauptstraße 2, Tel. 02174 - 2189 - Schatzkiste
Hauptstraße 2, Tel. 02174 - 7179171 - Hilgener Dorfladen
Kölner Straße 80, Tel. 02174 - 6661995
Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.
Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Altpapierbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l | 1.100 l |
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei. Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen orientiert sich am bereitgestellten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück.
Bioabfallbehälter
2-wöchentliche Abfuhr | 80 l | 120 l | 240 l |
Grundsätzlich dürfen keine Bioabfälle als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt ausnahmslos für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, wenn dies ordnungsgemäß erfolgt. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im eigenen Garten keine Belästigungen z. B. durch Gerüche sowie Gefährdungen wie z. B. Rattenbefall, ausgehen dürfen. Auch muss eine ausreichend große Gartenfläche zur fachgerechten Verwendung des erzeugten Kompostes zur Verfügung stehen. Die Verbringung der eigenen Bioabfälle zur Kompostierung auf ein anderes Grundstück, z. B. den Schrebergarten, ist nicht zulässig.
Private Haushalte können ihre Gartenabfälle bis zu 3 m³ je Anlieferung sowie Kleinmengen von Nahrungs- und Küchenabfällen darüber hinaus gebührenfrei zum Wertstoffhof in Burscheid-Hilgen sowie zum Biomassezentrum Burscheid-Heiligeneiche selbst anliefern.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Den Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft finden Sie hier.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 800 5
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax.: 02263 805 531
E-Mail: burscheid@bavmail.de
Bergischer Abfallwirtschaftsverband Braunswerth 1 - 3 51766 Engelskirchen
Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: info@revea.de
Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen und Schadstoffmobil
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 755 1502
Fax: 02174 / 8235
E-Mail: info@revea.de
Abfuhr der Verpackungsabfälle
REVEA GmbH
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de
- Gutscheine für Gelbe Säcke
- Reklamation zur Abfuhr und Leerung der Glascontainer
- Zusätzliche Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof in Burscheid-Hilgen und in Burscheid-Heiligeneiche