Herbsttagung der Waldbauern 2021
Nachdem 2020 die Herbsttagung des Waldbauernverbandes NRW Corona bedingt ausfallen musste, konnte die diesjährige Veranstaltung erfreulicherweise am 18.11. im :rnetabolon in Lindlar stattfinden. Zum letzten Mal begrüßte HansFriedrich Hardt, der Jahrzehnte die Herbst- und Frühjahrstagungen des Verbandes leitete, die Teilnehmer. Ihm haben die Veranstaltungen und insbesondere der Austausch mit den Waldbesitzern viel Freude bereitet, nun sei es aber an der Zeit, Platz für einen Jüngeren zu machen. So überreichte Hardt symbolisch einen Staffelstab an seinen Nachfolger Berno v. Landsberg-Velen, den neuen 2. Stellv. Vorsitzenden des Waldbauernverbandes. Er kommt aus dem Bergischen Land und leitet seit 8 Jahren den eigenen Land- und Forstbetrieb. Seit Oktober 2018 ist v. Landsberg-Velen als Geschäftsführer des Holzkontors Rhein-Berg-Siegerland tätig und freut sich, seine Erfahrungen bei der Bewirtschaftung des Klein- und Kleinstprivatwaldes verbandspolitisch weiterzugeben. Er forderte die Waldbesitzer auf, ihn anzusprechen, damit er sich für sie einsetzen könne.
Aktuelle Forstpolitik
Die Geschäftsführerin Heidrun BußSchöne informierte über aktuelle forstpolitische Themen wie die EU-Waldstrategie 2030, den Stand der Koalitionsverhandlungen, über die Inhalte des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik, das Forstschäden-Ausgleichsgesetz und die aktuelle Förderung. Hauptkritikpunkte aus Sicht des Verbandes an den Förderrichtlinien Extremwetterfolgen/Wiederaufforstung seien die zu geringe Mittelausstattung, die zu komplizierte Wiederaufforstung und die Deckelung der Fördersumme pro Antragsteller und Jahr auf 50.000 Euro. Sie stellte klar, dass der Verband sich hier, aber auch bei vielen anderen Themen, nach wie vor engagiere, so kündigte sie einen Termin mit dem Finanzminister NRW zur Umsatzsteuerthematik im Rahmen der direkten Förderung an (siehe S. 12 in diesem Heft). Damit die Verbandsmitglieder bei allen Themen auf dem Laufenden sind, warb sie eindringlich für die Verbreitung der unentgeltlichen Verbandszeitschrift innerhalb der im WBV NRW organisierten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse.
Förderung
Über die Fördermöglichkeiten des Landes NRW: Direkte Förderung, Förderung nach den Privatwaldrichtlinien, Extremwetterförderung und Förderung für Hochwasserschadgebiete informierte Referent Dominik Bickschäfer vorn Umweltministerium NRW. Zudem ging er auf aktuelle Änderungen der Förderbedingungen und den Stand des Fördermittelabrufs ein. Insbesondere rief er die Waldbesitzer dazu auf, ihre Verwendungsnachweise einzureichen und bei der Förderrichtlinie Extremwetterfolgen den vorzeitigen Mittelabruf zu nutzen. Weiterhin räumte er mit gängigen Irrtümern bei der Extremwetterförderung auf. Beispielsweise scheuen sich Waldbesitzer, diese in Anspruch zu nehmen, da sie befürchten, dass für eine geförderte wiederaufgeforstete Fläche bei Problemen nach zwölf Jahren (Zweckbindungsfrist für Kulturen) die Fördermittel vollurnfänglich zurückzuzahlen sind. Bickschäfer stellte anhand von Beispielen klar, dass es beim Fördernehmer nur zu einer Rückforderung kommt, für den Zeitraum, in dem die Zweckbindung nicht erfüllt wird, und auch nur, wenn der Fördernehmer dies selbst verschuldet hat.
Waldschutz im Klimawandel
Dr. Mathias Niesar, Leiter des Teams Wald- und Klimaschutz im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft, Wald und Holz NRW, informierte über Waldschutzaspekte im Klimawandel. Insgesamt sind in NRW seit 2018 durch Sturrn/Käfer/Trocknis knapp 40 Mio. Fm Fichtenschadholz angefallen. Ende 2021 wird in NRW die Hälfte des Fichtenvorrats verloren sein, aber aus seiner Sicht sei das „Glas noch halb voll". Allerdings ist aktives Eingreifen der Waldbesitzer erforderlich, um den Bor- kenkäfer einzudämmen. Für Fichtenwälder in NRW empfiehlt er folgende Maßnahmen im Frühjahr 2022: konsequentes Abfangen der bodenüberwinternden Käfer im Bereich vitaler Bestände und konsequentes Suchen, Finden, Markieren und zeitnahes Aufarbeiten des Erstbefalls in allen vitalen Beständen. Versicherungen für FWZ Thomas Hovekarnp von der LVM-Agentur Hovekarnp-Averberg stellte den gemeinsamen Gruppenvertrag des Waldbauernverbandes und der LVM vor. Dieser umfasst eine Vereins- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, eine D&O-Versicherung und eine Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Mitg lieder der versicherten FWZ (bis max. 10 ha Gesamtforstfläche je Eigentümer). Entgegen der Darstellung während des Vortrags ist die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Waldgenossenschaften ohne Begrenzung der Hektarfläche enthalten.
Benchmarking für FWZ
Bastian Niernöller, Referent für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) und Benchrnarking bei der AGDW - Die Waldeigentümer, berichtete über den aktuellen Stand des 2019 gestarteten Projektes ,,Benchmarking für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse". Ziel des Projektes ist es, erstmals wirtschaftliche Kennzahlen von FWZ regional, aber auch bundesweit vergleichen zu können. Für die FWZ ein wichtiger Schritt, um sich weiterzuentwickeln. In der Pilotphase wurden erste Kennzahlen von bundesweit 14 FWZ aufgenommen und zu Geschäftsfeldern und Leistungsbereichen zusammengefasst. Grundlage hierfür bildeten der standardisierte Jahresabschluss und einige Strukturdaten der FWZ. Ab Januar 2022 können alle interessierten FWZ am Projekt teilnehmen und sich direkt per E-Mail: lnfo@Waldeigentuerner.de an den Dachverband wenden.
Die Präsentationen der Referenten können auf der Internetseite des Verbandes im internen Mitgliederbereich heruntergeladen werden.