Herbsttagung der Waldbauern 2021

Nachdem 2020 die Herbsttagung des Waldbauernverbandes NRW Corona be­dingt ausfallen musste, konnte die dies­jährige Veranstaltung erfreulicherweise am 18.11. im :rnetabolon in Lindlar statt­finden. Zum letzten Mal begrüßte Hans­Friedrich Hardt, der Jahrzehnte die Herbst- und Frühjahrstagungen des Ver­bandes leitete, die Teilnehmer. Ihm haben die Veranstaltungen und insbesondere der Austausch mit den Waldbesitzern viel Freude bereitet, nun sei es aber an der Zeit, Platz für einen Jüngeren zu machen. So überreichte Hardt symbolisch einen Staffelstab an seinen Nachfolger Berno v. Landsberg-Velen, den neuen 2. Stellv. Vorsitzenden des Waldbauernverbandes. Er kommt aus dem Bergischen Land und leitet seit 8 Jahren den eigenen Land- und Forstbetrieb. Seit Oktober 2018 ist v. Landsberg-Velen als Geschäftsführer des Holzkontors Rhein-Berg-Siegerland tätig und freut sich, seine Erfahrungen bei der Bewirtschaftung des Klein- und Kleinstprivatwaldes verbandspolitisch weiterzugeben. Er forderte die Waldbesit­zer auf, ihn anzusprechen, damit er sich für sie einsetzen könne.

Aktuelle Forstpolitik 

Die Geschäftsführerin Heidrun Buß­Schöne informierte über aktuelle forstpoli­tische Themen wie die EU-Waldstrategie 2030, den Stand der Koalitionsverhandlun­gen, über die Inhalte des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik, das Forstschäden-Ausgleichsgesetz und die aktuelle Förderung. Hauptkritikpunkte aus Sicht des Verbandes an den Förderrichtli­nien Extremwetterfolgen/Wiederauffors­tung seien die zu geringe Mittelausstat­tung, die zu komplizierte Wiederaufforstung und die Deckelung der Fördersumme pro Antragsteller und Jahr auf 50.000 Euro. Sie stellte klar, dass der Verband sich hier, aber auch bei vielen anderen Themen, nach wie vor engagiere, so kündigte sie einen Termin mit dem Finanzminister NRW zur Umsatz­steuerthematik im Rahmen der direkten Förderung an (siehe S. 12 in diesem Heft). Damit die Verbandsmitglieder bei allen Themen auf dem Laufenden sind, warb sie eindringlich für die Verbreitung der unent­geltlichen Verbandszeitschrift innerhalb der im WBV NRW organisierten forstwirt­schaftlichen Zusammenschlüsse. 

Förderung 

Über die Fördermöglichkeiten des Lan­des NRW: Direkte Förderung, Förderung nach den Privatwaldrichtlinien, Extrem­wetterförderung und Förderung für Hoch­wasserschadgebiete informierte Referent Dominik Bickschäfer vorn Umweltministe­rium NRW. Zudem ging er auf aktuelle Än­derungen der Förderbedingungen und den Stand des Fördermittelabrufs ein. Insbe­sondere rief er die Waldbesitzer dazu auf, ihre Verwendungsnachweise einzureichen und bei der Förderrichtlinie Extremwetter­folgen den vorzeitigen Mittelabruf zu nut­zen. Weiterhin räumte er mit gängigen Irr­tümern bei der Extremwetterförderung auf. Beispielsweise scheuen sich Waldbe­sitzer, diese in Anspruch zu nehmen, da sie befürchten, dass für eine geförderte wie­deraufgeforstete Fläche bei Problemen nach zwölf Jahren (Zweckbindungsfrist für Kulturen) die Fördermittel vollurnfänglich zurückzuzahlen sind. Bickschäfer stellte anhand von Beispielen klar, dass es beim Fördernehmer nur zu einer Rückforderung kommt, für den Zeitraum, in dem die Zweckbindung nicht erfüllt wird, und auch nur, wenn der Fördernehmer dies selbst verschuldet hat. 

Waldschutz im Klimawandel 

Dr. Mathias Niesar, Leiter des Teams Wald- und Klimaschutz im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft, Wald und Holz NRW, informierte über Waldschutzaspekte im Klimawandel. Insgesamt sind in NRW seit 2018 durch Sturrn/Käfer/Trocknis knapp 40 Mio. Fm Fichtenschadholz an­gefallen. Ende 2021 wird in NRW die Hälf­te des Fichtenvorrats verloren sein, aber aus seiner Sicht sei das „Glas noch halb voll". Allerdings ist aktives Eingreifen der Waldbesitzer erforderlich, um den Bor- kenkäfer einzudämmen. Für Fichtenwäl­der in NRW empfiehlt er folgende Maßnah­men im Frühjahr 2022: konsequentes Abfangen der bodenüberwinternden Käfer im Bereich vitaler Bestände und konse­quentes Suchen, Finden, Markieren und zeitnahes Aufarbeiten des Erstbefalls in allen vitalen Beständen. Versicherungen für FWZ Thomas Hovekarnp von der LVM-Agen­tur Hovekarnp-Averberg stellte den ge­meinsamen Gruppenvertrag des Waldbau­ernverbandes und der LVM vor. Dieser umfasst eine Vereins- und Vermögens­schaden-Haftpflichtversicherung, eine D&O-Versicherung und eine Grundbesit­zer-Haftpflichtversicherung für Mitg lie­der der versicherten FWZ (bis max. 10 ha Gesamtforstfläche je Eigentümer). Entge­gen der Darstellung während des Vortrags ist die Grundbesitzerhaftpflichtversiche­rung für Waldgenossenschaften ohne Be­grenzung der Hektarfläche enthalten. 

Benchmarking für FWZ 

Bastian Niernöller, Referent für forstwirt­schaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) und Benchrnarking bei der AGDW - Die Waldei­gentümer, berichtete über den aktuellen Stand des 2019 gestarteten Projektes ,,Benchmarking für forstwirtschaftliche Zu­sammenschlüsse". Ziel des Projektes ist es, erstmals wirtschaftliche Kennzahlen von FWZ regional, aber auch bundesweit ver­gleichen zu können. Für die FWZ ein wichti­ger Schritt, um sich weiterzuentwickeln. In der Pilotphase wurden erste Kennzahlen von bundesweit 14 FWZ aufgenommen und zu Geschäftsfeldern und Leistungsberei­chen zusammengefasst. Grundlage hierfür bildeten der standardisierte Jahresab­schluss und einige Strukturdaten der FWZ. Ab Januar 2022 können alle interessierten FWZ am Projekt teilnehmen und sich direkt per E-Mail: lnfo@Waldeigentuerner.de an den Dachverband wenden. 

Die Präsentationen der Referenten kön­nen auf der Internetseite des Verbandes im internen Mitgliederbereich herunter­geladen werden.