Stadt Overath überträgt hoheitliche Entsorgungspflichten auf den BAV
Um Kompetenzen zu bündeln, die Verwaltungen zu entlasten und effektiver zu machen sowie Synergien zu nutzen, können die kreisangehörigen Kommunen ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz bietet hierfür die Grundlage.
Von dieser Möglichkeit wurde erstmals im Jahr 2001 Gebrauch gemacht. Dem entsprechend haben Engelskirchen, Hückeswagen, Radevormwald, Reichshof, Burscheid, Leichlingen und Kürten sowie in diesem Jahr auch Lindlar und Nümbrecht ihre Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Dabei bleibt die individuelle Abfallwirtschaft jeder Kommune erhalten, bei unverminderter Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürgern. Über eine gebührenfreie Servicenummer und ein umfangreiches digitales Serviceangebote auf der BAV Internetseite, der BAV Abfallapp oder per E-Mail können alle Angelegenheiten rund um die Abfallentsorgung geregelt werden.
Der Rat der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 06.06.2023 beschlossen, die hoheitlichen Entsorgungspflichten der Stadt ab dem 01.01.2024 auf den BAV zu übertragen. Durch die sogenannte delegierende Pflichtenübertragung wechselt die Zuständigkeit für die kommunalen Entsorgungsaufgaben und deren gesamte Bearbeitung von der Stadt Overath zum BAV. Die von der Stadt Overath ausgeschriebenen Abfuhrleistungen werden vertragsgemäß fortgeführt. Die Übertragung wird durch die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung rechtlich wirksam.
Auch nach der Übertragung der Entsorgungspflichten besteht über einen Beirat für jede Kommune ein Mitwirkungsrecht beim Abfallwirtschaftskonzept, bei Ausschreibungen, den Abfallgebühren und Satzungen. Auf dieser Grundlage fasst die Verbandsversammlung des BAV, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Stadt Overath, die entsprechenden Beschlüsse.
Mit der Übertragung wird der BAV zuständig für die Gebührenkalkulation, die Erlassung und Durchsetzung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung, einschließlich der Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Auch die Leerung der öffentlichen Abfallbehälter und die Einsammlung des wilden Mülls von öffentlichen Flächen gehört zu den kommunalen Entsorgungspflichten, welche auf den BAV übertragen werden. Der BAV bearbeitet diese Aufgaben mit eigenem Personal und entlastet damit das städtische Amt für Tiefbau und Grünflächen.
Der BAV übernimmt ab 2024 die Wirtschaftsplanung, die Gebührenveranlagung der Objekte, die Erstellung und den Versand der Gebührenbescheide, die Zahlungsabwicklung und das Mahnwesen. Die Gebühren sind dann nicht mehr an die Stadt Overath, sondern an den BAV zu entrichten. Auch der Abfuhrkalender wird vom BAV erstellt und an alle Haushalte zugestellt.
Für Fragen stehen die Stadt Overath und der BAV gerne zur Verfügung.