Stadt Overath überträgt hoheitliche Entsorgungspflichten auf den BAV

Um Kompetenzen zu bündeln, die Verwaltungen zu entlasten und effektiver zu machen sowie Synergien zu nutzen, können die kreisangehörigen Kommunen ihre ho­heitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Das Landeskreislaufwirt­schaftsgesetz bietet hierfür die Grundlage.

Von dieser Möglichkeit wurde erstmals im Jahr 2001 Gebrauch gemacht. Dem ent­sprechend haben Engelskirchen, Hückeswagen, Radevormwald, Reichshof, Bur­scheid, Leichlingen und Kürten sowie in diesem Jahr auch Lindlar und Nümbrecht ihre Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Dabei bleibt die individuelle Abfallwirt­schaft jeder Kommune erhalten, bei unverminderter Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürgern. Über eine gebührenfreie Servicenummer und ein umfangreiches digitales Serviceangebote auf der BAV Internetseite, der BAV Abfallapp oder per E-Mail können alle Angelegenheiten rund um die Abfallentsorgung geregelt werden.

Der Rat der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 06.06.2023 beschlossen, die ho­heitlichen Entsorgungspflichten der Stadt ab dem 01.01.2024 auf den BAV zu übertra­gen. Durch die sogenannte delegierende Pflichtenübertragung wechselt die Zustän­digkeit für die kommunalen Entsorgungsaufgaben und deren gesamte Bearbeitung von der Stadt Overath zum BAV. Die von der Stadt Overath ausgeschriebenen Abfuhr­leistungen werden vertragsgemäß fortgeführt. Die Übertragung wird durch die Unter­zeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung rechtlich wirksam.

Auch nach der Übertragung der Entsorgungspflichten besteht über einen Beirat für jede Kommune ein Mitwirkungsrecht beim Abfallwirtschaftskonzept, bei Ausschreibun­gen, den Abfallgebühren und Satzungen. Auf dieser Grundlage fasst die Verbandsver­sammlung des BAV, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Stadt Overath, die entsprechenden Beschlüsse.

Mit der Übertragung wird der BAV zuständig für die Gebührenkalkulation, die Erlas­sung und Durchsetzung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung, ein­schließlich der Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Auch die Leerung der öffentli­chen Abfallbehälter und die Einsammlung des wilden Mülls von öffentlichen Flächen gehört zu den kommunalen Entsorgungspflichten, welche auf den BAV übertragen werden. Der BAV bearbeitet diese Aufgaben mit eigenem Personal und entlastet damit das städtische Amt für Tiefbau und Grünflächen.

Der BAV übernimmt ab 2024 die Wirtschaftsplanung, die Gebührenveranlagung der Objekte, die Erstellung und den Versand der Gebührenbescheide, die Zahlungsab­wicklung und das Mahnwesen. Die Gebühren sind dann nicht mehr an die Stadt Overath, sondern an den BAV zu entrichten. Auch der Abfuhrkalender wird vom BAV erstellt und an alle Haushalte zugestellt.

Für Fragen stehen die Stadt Overath und der BAV gerne zur Verfügung.