Gemeinde Morsbach überträgt hoheitliche Entsorgungspflichten auf den BAV
Um Kompetenzen zu bündeln, die Verwaltungen zu entlasten und effektiver zu machen sowie Synergien zu nutzen, können die kreisangehörigen Kommunen ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz bietet hierfür die Grundlage.
Diese Möglichkeit wurde erstmals im Jahr 2001 von Engelskirchen und Hückeswagen genutzt sowie nachfolgend auch von Radevormwald, Reichshof, Burscheid, Leichlingen, Kürten, Lindlar, Nümbrecht, Overath, Wermelskirchen und Odenthal. Ab 2026 überträgt auch die Gemeinde Morsbach ihre Entsorgungspflichten auf den BAV. Dabei bleibt die individuelle Abfallwirtschaft jeder Kommune erhalten, bei unverminderter Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Über eine gebührenfreie Servicenummer und ein umfangreiches digitales Serviceangebot auf der BAV Internetseite, der BAV Abfallapp oder per E-Mail können alle Angelegenheiten rund um die Abfallentsorgung geregelt werden.
Der Rat der Gemeinde Morsbach hat in seinen Sitzungen am 27.05. und 02.07.2025 die Übertragung der hoheitlichen Entsorgungspflichten der Gemeinde auf den BAV ab dem 01.01.2026 beraten und einstimmig beschlossen. Die Übertragung wurde durch die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 07.07.2025 rechtlich wirksam. „Ich bin froh, dass die Entscheidung zur Übertragung der Entsorgungspflicht frühzeitig getroffen wurde“, so Bukowski während der Unterzeichnung der Vereinbarung.
Durch die sogenannte delegierende Pflichtenübertragung wechselt die Zuständigkeit für die kommunalen Entsorgungsaufgaben und deren gesamte Bearbeitung von der Gemeinde Morsbach zum BAV. Die Gemeinde muss somit die entsprechenden Stellen in ihrer Verwaltung nicht weiter besetzen. Voraussichtlich bis Mai 2026 wird die langjährige Sachbearbeiterin der Gemeinde Bürgeranfragen über das Servicetelefon des BAV die gewohnten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger annehmen, wie z. B. Änderungswünsche beim Behälterbestand, Fragen zu den Gebühren, Änderungen bei den Anschriften, Reklamationen und allgemeinen Anfragen zur Müllentsorgung. Damit ist der angestrebte gleitende Übergang in der Bearbeitung möglich, bevor die Kollegin in den Ruhestand gehen wird. „Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Morsbach ändert sich nichts. Wir beziehen die Gegebenheiten vor Ort und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger mit ein“, fügte BAV-Geschäftsführerin Monika Lichtinghagen-Wirths hinzu.
Von der Gemeinde Morsbach ausgeschriebene Abfuhrleistungen werden vertragsgemäß fortgeführt. Dieses Vergabeverfahren, wie bereits weitere in den Vorjahren, wurde in Kooperation mit dem BAV und weiteren Kommunen durchgeführt.
Auch nach der Übertragung der Entsorgungspflichten besteht über einen Beirat für jede Kommune ein Mitwirkungsrecht beim Abfallwirtschaftskonzept, bei Ausschreibungen, den Abfallgebühren und Satzungen. Auf dieser Grundlage fasst die Verbandsversammlung des BAV, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Gemeinde Morsbach, die entsprechenden Beschlüsse.
Mit der Übertragung wird der BAV zuständig für die Gebührenkalkulation, die Erlassung und Durchsetzung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung, einschließlich der Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Auch die Leerung der öffentlichen Abfallbehälter und die Einsammlung des wilden Mülls von öffentlichen Flächen gehört zu den kommunalen Entsorgungspflichten, welche auf den BAV übertragen werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der BAV die Bearbeitung dieser Aufgaben mit eigenem Personal selbst übernimmt, wie bereits in 10 anderen Kommunen. Deren Bauhöfe werden damit entlastet und Kapazitäten frei für andere Aufgaben.
Der BAV übernimmt ab 2026 die Wirtschaftsplanung, die Gebührenveranlagung der Objekte, die Erstellung und den Versand der Gebührenbescheide, die Zahlungsabwicklung und das Mahnwesen. Die Gebühren sind dann nicht mehr an die Gemeinde Morsbach, sondern an den BAV zu entrichten. Auch der Abfuhrkalender wird vom BAV erstellt und wie gewohnt über die Weihnachts-Ausgabe des Flurschütz, verbreitet. Weiterhin steht allen Bürgerinnen und Bürger die BAV-App zur Verfügung, in der alle Serviceangebote des BAV auf einen Blick ersichtlich sind.