Informationsveranstaltung des BAV für die Kommunen und Kreise zum neuen Einwegkunststofffondsgesetz und aktuellen Entwicklungen in der kommunalen Abfallwirtschaft
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) stand im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung auf :metabolon. Frau Yvonne Krause, Fachgebietsleiterin beim Verband Kommunaler Unternehmen, Berlin (VKU) gab online einen Überblick zu den für die Kommunen und Kreise relevanten Vorschriften und beantwortete die Fragen der mehr als 30 Anwesenden. Als weiterer Referent war Herr Dr. Peter Queitsch, Hauptreferent beim Städte- und Gemeindebund NRW, persönlich anwesend und gab insbesondere praxisbezogene Hinwiese zur Umsetzung durch die Kommunen. Darüber hinaus berichtete er zum aktuellen Stand der kommunalen Verpackungssteuer und den Umgang der Kommunen mit gewerblichen Altkleidersammlungen.
Das EWKFondsG verpflichtet die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, sich mit einer Abgabe an den Kosten für die Entfernung von Abfällen dieser Produkte aus der Umwelt zu beteiligen, einschließlich der Abfallberatung. Der europäische Green Deal definiert dies als Teil der Herstellerverantwortung. Rund die Hälfte der Meeresverschmutzung besteht aus Abfällen von Einwegkunststoffprodukten, wie z.B. To-go-Verpackungen für Lebensmittel, Becher, Tüten, Folienverpackungen, leichte Kunststofftragetaschen, Luftballons oder Filter von Tabakprodukten.
Die Abgaben der Hersteller verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) in einem Fonds. Anspruchsberechtigte kommunale Verwaltungen erhalten daraus auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für ihre Leistungen im Rahmen der Reinigung von Straßen, Sinkkästen, unbefestigten Flächen, Straßenpapierkörben und der Abfallberatung. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vermüllung der Umwelt durch Einwegprodukte sowie die Vermeidung von Abfällen und die Nutzung von Mehrwegverpackungen ist bereits seit vielen Jahren ein Schwerpunkt des zero waste club der BAV Abfallberatung.
Der BAV bietet als kreisübergreifende Institution den kommunalen Verwaltungen seine Unterstützung bei der Umsetzung des EWKFondsgesetzes an. Durch die Bündelung der Kompetenz beim BAV müssen nicht alle kommunalen Verwaltungen Kapazitäten vorhalten, um die zunehmende Fülle der gesetzlichen Neuerungen und damit verbundene Anforderungen im Auge zu behalten.
Herr Dr. Queitsch berichtete zum aktuellen Stand der kommunalen Verpackungssteuer, welche von manchen Kommunen erhoben werden, prominentes Beispiel die Stadt Tübingen. Wegen anhängiger Klagen und noch ausstehender höchstrichterlicher Entscheidungen, in Bezug auf eine mögliche Doppelbesteuerung, rät Herr Dr. Queitsch den Kommunen von der Einführung einer eigenen Verpackungssteuer ab. Zum Umgang der Kommunen mit gewerblichen Altkleidersammlungen gab Herr Dr. Queitsch die Empfehlung, dass diese ein Standortkonzept für Altkleidercontainer im Rat beschließen. Der BAV wird die Kommunen hierbei unterstützen.
Über weitere Entwicklungen in der kommunalen Abfallwirtschaft und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit wird der BAV auch zukünftig informieren.