Gemeinde Nümbrecht überträgt hoheitliche Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband

Um Kompetenzen zu bündeln, die Verwaltungen zu entlasten und effektiver zu machen sowie Synergien zu nutzen, können die kreisangehörigen Kommunen ihre ho­heitlichen Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Das Landeskreislaufwirt­schaftsgesetz bietet hierfür die Grundlage.

Diese Möglichkeit wurde erstmals im Jahr 2001 von Engelskirchen und Hückeswagen genutzt sowie nachfolgend auch von Radevormwald, Reichshof, Burscheid, Leichlingen und Kürten. Ab 2024 übertragen auch Lindlar und Overath ihre Entsorgungspflichten auf den BAV. Dabei bleibt die individuelle Abfallwirtschaft jeder Kommune erhalten, bei unverminderter Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürgern. Über eine gebührenfreie Servicenummer und ein umfangreiches digitales Serviceangebote auf der BAV Internetseite, der BAV Abfallapp oder per E-Mail können alle Angelegenheiten rund um die Abfallentsorgung geregelt werden.

Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat in seinen Sitzungen am 30.08. und 31.10.2023 die Übertragung der hoheitlichen Entsorgungspflichten der Gemeinde auf den BAV ab dem 01.01.2024 beraten und beschlossen. Die Übertragung wird durch die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung rechtlich wirksam.

Durch die sogenannte delegierende Pflichtenübertragung wechselt die Zuständigkeit für die kommunalen Entsorgungsaufgaben und deren gesamte Bearbeitung von der Gemeinde Nümbrecht zum BAV. Die von der Gemeinde Nümbrecht ausgeschriebenen Abfuhr­leistungen werden vertragsgemäß fortgeführt. Dieses Vergabeverfahren, wie bereits weitere in den Vorjahren, wurde in Kooperation mit dem BAV und weiteren Kommunen durchgeführt.

Auch nach der Übertragung der Entsorgungspflichten besteht über einen Beirat für jede Kommune ein Mitwirkungsrecht beim Abfallwirtschaftskonzept, bei Ausschreibun­gen, den Abfallgebühren und Satzungen. Auf dieser Grundlage fasst die Verbandsver­sammlung des BAV, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Gemeinde Nümbrecht, die entsprechenden Beschlüsse.

Mit der Übertragung wird der BAV zuständig für die Gebührenkalkulation, die Erlas­sung und Durchsetzung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung, ein­schließlich der Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Auch die Leerung der öffentli­chen Abfallbehälter und die Einsammlung des wilden Mülls von öffentlichen Flächen gehört zu den kommunalen Entsorgungspflichten, welche auf den BAV übertragen werden. Der Baubetriebshof der Gemeinde Nümbrecht wird diese Aufgaben bis auf weiteres bearbeiten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der BAV die Bearbeitung dieser Aufgaben mit eigenem Personal selbst übernimmt, wie bereits in acht anderen Kommunen. Deren Bauhöfe werden damit entlastet und Kapazitäten frei für andere Aufgaben.

Der BAV übernimmt ab 2024 die Wirtschaftsplanung, die Gebührenveranlagung der Objekte, die Erstellung und den Versand der Gebührenbescheide, die Zahlungsab­wicklung und das Mahnwesen. Die Gebühren sind dann nicht mehr an die Gemeinde Nümbrecht, sondern an den BAV zu entrichten. Auch der Abfuhrkalender wird vom BAV erstellt und an alle Haushalte zugestellt.

Für Fragen stehen die Gemeinde Nümbrecht und der BAV gerne zur Verfügung.